Keine Bestechlichkeit

Causa Wienwert: Freispruch für Ernst Nevrivy

Gericht
07.05.2026 15:54

In der Causa Wienwert wurde es am Donnerstag für SPÖ-Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy ernst: In dem Monsterprozess wurde ihm im Kern Bestechlichkeit und Geheimnisverrat vorgeworfen. Es ging um VIP-Tickets für Fußballspiele und Band-Sponsoring. Der Schöffensenat kommt zu dem Schluss: Es wurde kein strafrechtliches Verhalten gesetzt. Nicht rechtskräftig.

Seit Mitte Jänner läuft nun schon der Prozess in der brisanten Causa Wienwert. Am Donnerstag sitzen nur zwei Angeklagte vor dem Schöffensenat: Der ehemalige Geschäftsführer der Immobilienentwicklungsfirma Stefan Gruze und der SPÖ-Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy. 

41 Millionen Euro Gesamtschaden
Konkret geht es in der Causa um Bilanzkosmetik und mehr, was die Anleger der Wienwert um ihr Geld gebracht haben soll. Der Gesamtschaden: 41 Millionen Euro. Betrugshandlungen und Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen in Zusammenhang mit dieser Riesenpleite werden dem Ex-Chef Gruze zur Last gelegt. Das wurde in dem Prozess jedoch ausgeschieden, gegen ihn und weitere Angeklagte wird ein anderes Mal zu Ende verhandelt.

Grundstücksinfos gegen VIP-Karten?
Jetzt geht es im Kern nur um ein Remisengrundstück, Fußballkarten und die Band „Wiener Wahnsinn“: Von dem Donaustadt-Bezirksvorsteher habe Gruze Informationen zu einer Liegenschaft erhalten, die er schließlich erwarb und viel zu teuer an die Wiener Linien weiterverkauft haben soll. Der Stadt sei dadurch mutmaßlich ein Schaden von 850.000 Euro entstanden.

Nevrivy wird Verletzung der Geheimhaltungspflicht, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zur Beeinflussung sowie Beitrag zur Untreue vorgeworfen. Denn für die Weitergabe der Grundstücksinformation soll der Bezirksvorsteher VIP-Tickets für Fußballspiele erhalten haben. Gruze habe außerdem an die Lieblingsband des Politikers gespendet – „Wiener Wahnsinn“.  Beide stritten schon in den letzten Verhandlungstagen die Vorwürfe vehement ab. 

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Ich geh auch mit meinen Freunden zu Fußballspielen. Die zwei Angeklagten gehen auch zusammen Eishockey anschauen.

Verteidiger Volkert Sackmann

In seinem Schlussplädoyer betont Nevrivy-Verteidiger Volkert Sackmann zwei Punkte: Die Fußballkarten hätte sein Mandant bekommen, bevor es die Informationen über das Grundstück in der Donaustadt überhaupt gab. Da könne man nicht von einer Bestechlichkeit oder Beeinflussung reden. „Das passt hinten und vorn nicht zusammen“, so Sackmann. Sein Mandant hat außerdem beste Verbindungen zu Rapid Wien – VIP-Karten seien für ihn nichts Besonderes. Außerdem: „Ich geh auch mit meinen Freunden zu Fußballspielen. Die zwei Angeklagten gehen auch zusammen Eishockey anschauen.“ Denn Ernst Nevrivy und Stefan Gruze seien eben enge Freunde. 

Geheim oder doch nicht 
Der zweite Punkt: Es gab kein Geheimnis, das sein Mandant ausgeplaudert haben könnte. Dass die Wiener Linien an dem Grundstück interessiert waren, sei breit bekannt gewesen. Dem widerspricht jedoch am Urteilstag eine Zeugin, die in zahlreichen Besprechungen anwesend gewesen ist. Immer wieder sei besprochen worden, dass diese Informationen nicht an die Öffentlichkeit geraten dürfen. „Versuchen sie so ein Projekt geheim zu halten – das ist illusorisch“, sagte jedoch ein anderer Zeuge. 

„Es war nicht mehr geheim“
Der Schöffensenat braucht nicht lange – es gibt für beide nicht rechtskräftige Freisprüche. Es wurde öffentlich mit den Eigentümern der Grundstücke, die man für die Remise gebraucht hat, verhandelt. „Es war nicht mehr geheim“, begründet Richter Michael Radasztics. Auch passe die Zeitfolge der angeklagten Zuwendungen und der erhaltenen Informationen nicht zusammen: „Es reicht für uns auch diese zeitliche Schiene.“

Bezüglich der angeblichen Anfütterung mit VIP-Tickets findet Herr Rat klare Worte: „Das möchte ich Ihnen schon mitgeben – gscheit war‘s nicht. Das, was Sie beide rettet, ist schon, dass wir davon ausgehen, dass sie befreundet sind. Das machen Freunde halt einfach auch, dass sie sich Karten für ein Fußballmatch schenken.“ In der Urteilsbegründung betont er noch einmal, dass Stefan Gruze auf der Hochzeit des SPÖ-Bezirksvorstehers war. Und sogar am Polterabend – dafür gab es ein eigenes Gerichtsgutachten.

Die WKStA gibt keine Erklärung ab, die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Ernst Nevrivy sagt nach Verhandlungsschluss: „Ich hab‘ mein volles Vertraue im Gericht gehabt. Ich möchte mich bei meiner Familie und beim Bürgermeister bedanken. Sie sind in der Zeit hinter mir gestanden.“ Für Stefan Gruze geht es am 12. Juni weiter. 

Mahrer räumte Fehler ein 
Ebenfalls in der Causa angeklagt waren Karl Mahrer und seine Ehefrau. Die PR-Agentur der Frau habe von der Wienwert-Gruppe 84.000 Euro erhalten. Wirtschaftliche Gegenleistungen hätte es nicht gegeben. Dadurch hätte Gruze den politischen Einfluss von Mahrer nutzbar machen wollen. Die Anklagebehörde qualifizierte das als Beitrag zur Untreue. Weil der Ex-ÖVP-Chef am zweiten Verhandlungstag zumindest einen Fehler einräumte, kam er mit einer Diversion davon. Er muss 45.805 Euro zahlen, seine Frau 16.500 Euro.

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