Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Linzer Postenschacher-Prozess um den mittlerweile zurückgetretenen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte haben sowohl alle drei Verurteilten als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Berufung angemeldet.
Wöginger und die beiden Beamten waren am Montag wegen Amtsmissbrauchs zu je sieben Monaten bedingter Haft sowie unbedingten Geldstrafen verurteilt worden.
Wöginger als Bestimmungstäter verurteilt
Die beiden Finanzbediensteten sollen als Mitglieder der Begutachtungskommission einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt haben. Wöginger selbst wurde als Bestimmungstäter verurteilt.
Alle Beteiligten mit Rechtsmitteln
Wögingers Anwalt hatte bereits unmittelbar nach der Verhandlung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Ein Sprecher des Landesgerichts Linz teilte am Donnerstag mit, dass nun auch beide Finanzbeamte ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingereicht hätten. Die WKStA wiederum meldete nach Rücksprache mit Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium Berufung an, hieß es. Rechtsmittel angekündigt haben darüber hinaus die übergangene Bewerberin Christa Scharf sowie die Finanzprokuratur als Privatbeteiligte.
Wie es nun weitergeht
Nun muss das Gericht zunächst das Urteil ausfertigen und den Parteien zustellen. Dann können diese ihre Rechtsmittel einbringen. Tun sie dies wie angekündigt, wandert der Akt anschließend zum Obersten Gerichtshof (OGH). Aufgrund der Berufung der WKStA ist dann neben einer Aufhebung der Urteile bzw. geringeren Strafen nun auch eine höhere Strafe möglich.
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