Für Verurteilte mit Fußfessel gilt striktes Alkoholverbot. Bereits dagegen hatte der 22-Jährige verstoßen, als er mit Freunden am Dienstag im Auto unterwegs war. Und auch den Wagen selbst nahm der junge Mann unbefugt in Betrieb, denn dieser gehört dem Vater seiner Freundin, der über die geplante Spritztour nicht unterrichtet worden war.
Naturgemäß geriet der 22-Jährige in Panik, als ihn die Polizei wenig später anhalten wollte und stieg aufs Gas. Dabei missachtete er Einbahnen, Stoppschilder sowie rote Ampeln. Außerdem fuhr er mehrmals direkt auf das Polizeiauto zu, um erst im letzten Moment wieder abzudrehen. Erst als einer seiner Freunde schließlich den Zündschlüssel zog, war die wilde Fahrt zu Ende - die Beamten nahmen den jungen Mann fest.
Dabei bemerkten die Polizisten, dass der 22-Jährige eine Fußfessel trug. Diese hatte jedoch - obwohl sich der Mann aus seinem Hausarrest entfernt hatte - keinen Alarm ausgelöst. Der Lenker wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt und in die Justizanstalt Klagenfurt eingeliefert. Josef Gramm, Vize-Chef der Justizanstalt, ist sich sicher: "So schnell kriegt der Verurteilte keine Fußfessel mehr."
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