AK-SERVICE-TIPP

Wissenswertes zum Sozialtarif für Strom

Steiermark
08.04.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Für einkommensschwache Haushalte gibt es seit 1. April 2026 einen Sozialtarif für Strom, um Energiearmut vorzubeugen. Was man dazu wissen muss und wer davon profitiert, erklärt Karl-Heinz Kettl, Experte für Energie und Wirtschaftspolitik in der Arbeiterkammer Steiermark.

Seit 1. April 2026 gilt in Österreich ein bundesweit einheitlicher, vergünstigter Strompreis für einkommensschwache Haushalte. Damit sollen Belastungen durch hohe Energiekosten reduziert und Energiearmut verhindert werden. Anspruch auf den Sozialtarif haben jene Haushalte, die auch von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind. Studentinnen und Studenten sind davon ausgenommen.

Obergrenze wird gesetzt
Der Preis des aktuellen Tarifs erhält dabei eine Obergrenze von sechs Cent pro Kilowattstunde. Es handelt sich nicht um einen eigenen Tarif, in welchen die Kundinnen und Kunden wechseln müssen.

Alle Stromlieferanten, die Haushalte beliefern, sind verpflichtet, diesen Preis zu verrechnen.

Der günstige Tarif gilt nur für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr über den Hauptzähler. Höhere Strommengen werden zum aktuellen Quartals-Marktpreis für Strom verrechnet. Nicht begünstigt sind zweite Zähler. Hier kommt der Tarif zur Anwendung, der aktuell mit dem Energielieferanten vereinbart ist.

Als eine weitere finanzielle Unterstützung für betroffene Haushalte mit zumindest vier Personen ist ein Zuschuss in Höhe von 52,50 Euro pro Jahr und pro weitere Person vorgesehen.

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