US-Präsident Donald Trump hat erneut eine Schlappe vor Gericht hinnehmen müssen. Ein Bezirksgericht im Bundesstaat Florida wies seine Klage gegen das „Wall Street Journal“ (WSJ) wegen Verleumdung vorläufig ab.
Richter Darrin P. Gayles monierte, Trump habe nicht plausibel darlegen können, dass die Zeitung mit der Veröffentlichung eines Gratulationsschreibens an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein in „böswilliger Absicht“ gehandelt habe.
Die Klage habe bestimmte Kriterien zudem „bei weitem“ nicht erfüllt, führte Gayles weiter aus – „Ganz im Gegenteil“. Trump hat nun bis Ende April Zeit, um eine neue Klageschrift einzureichen.
WSJ veröffentlichte Gratulationsschreiben an Epstein
Die US-Zeitung hatte von einem angeblichen Glückwunschschreiben an Epstein zu dessen 50. Geburtstag im Jahr 2003 berichtet, das den Namen Trumps trägt. Die Zeitung stellt so eine weitere Verbindung zwischen den beiden her.
In dem Brief mit schlüpfrigem Inhalt sollen mit einem Marker die Umrisse eines Frauenkörpers mit Brüsten gezeichnet worden sein – die Zeitung beruft sich auf Einblick in Dokumente. Trump bestreitet, Urheber gewesen zu sein. Er überzog nach der Veröffentlichung die Zeitung und Medienmogul Rupert Murdoch, zu dessen Portfolio das WSJ zählt, mit einer Klage und fordert Milliarden.
Trump geht auch gegen andere Medien vor
Auch gegen die britische Rundfunkanstalt BBC war der Präsident vorgegangen und hatte sie auf insgesamt zehn Milliarden US-Dollar verklagt. Hintergrund der Klage, die bei einem Gericht in Florida einging, ist ein Streit um den Zusammenschnitt einer Rede Trumps vom 6. Jänner 2021, den der Sender für die Sendung „Panorama“ verwendet hatte. An diesem Tag war in der US-Hauptstadt Washington das Kapitol gewaltsam gestürmt worden. Ausgestrahlt wurde die Sendung kurz vor der US-Präsidentschaftswahl im November 2024. Als Verhandlungsstart ist Februar 2027 gesetzt.
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