Weil sie Angst hatte, dass er nicht behandelt wird, gab eine Türkin in Graz ihren (nicht versicherten) Bruder als ihren Ehemann aus. Dieser schwere Betrug brachte ihr eine Anklage ein. Doch der Richter ließ Gnade walten.
„Was passiert ist, ist passiert“, sagt Verteidiger Kurt Kulac am Montag vor Gericht. „Aber es war tatsächlich eine lebensbedrohliche Situation. Er wäre gestorben, wenn er nicht behandelt worden wäre!“, betont der Anwalt. „Ich hatte so große Angst“, schildert die angeklagte Verkäuferin.
„Ich weiß, dass es ein Fehler war, aber es war ja mein Bruder.“ Zur Erklärung: Der Mann hatte einen Herzinfarkt erlitten. Es ging um Leben und Tod. Er war aber nicht versichert, deswegen gab die 40-Jährige ihn als Ehemann aus.
„Sie hätten das nicht machen müssen“
„Es war eine Ausnahmesituation, das verstehe ich. Es ging ja nicht um irgendwen. Aber Sie hätten das nicht machen müssen. Er wäre trotzdem behandelt worden“, betont Richter Marin Heissenberger. Die Umstände machen das als schweren Betrug angeklagte Delikt laut Vorsitzendem aber dennoch diversionsfähig. Heißt: Es muss kein Schuldspruch gegen die dreifache Mutter fallen.
Solche Taten schwächen unser Gesundheitssystem, das sowieso stark unter Druck steht.
Staatsanwältin Elisabeth Gasser
Knapp 20.000 Euro Behandlungskosten
Staatsanwältin Elisabeth Gasser spricht sich aber klar gegen eine Diversion aus. „Solche Taten schwächen unser Gesundheitssystem, das sowieso stark unter Druck steht. Zudem wurde bislang auch kein Schaden wiedergutgemacht!“ Laut ÖGK sind die knapp 20.000 Euro Behandlungskosten noch offen. „Ehe wir sie einfordern, warten wir immer das Urteil ab“, erklärte ein Vertreter der Gesundheitskasse.
„Dass es nicht okay war, wissen Sie hoffentlich“, betont der Richter abschließend. „Ja, ich weiß das wirklich“, nickt die 40-Jährige. Es bleibt vorerst bei der Diversion. Die Angeklagte muss 600 Euro Geldbuße zahlen. Die Staatsanwaltschaft wird vermutlich dagegen berufen, die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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