28 Weisungen hat das Justizministerium in den 2024 abgeschlossenen Verfahren erteilt, wie aus dem Weisungsbericht hervorgeht, der vergangene Woche dem Parlament übermittelt wurde. Das sind mehr als im Weisungsbericht des Vorjahres. Im langjährigen Vergleich ist die Zahl aber rückläufig.
Der Bericht umfasst 28 Weisungen zwischen 2014 und 2024, deren zugrunde liegendes Verfahren im Jahr 2024 abgeschlossen wurde. Die Weisungen betreffen aber nur 27 Fälle, da in einem Fall zwei Weisungen erteilt wurden.
In der regionalen Verteilung betrafen wie bereits in den Vorjahren mehr als 70 Prozent der Weisungen die Bundeshauptstadt Wien. Konkret ging es um 19 Verfahren in Wien, vier in Linz, drei in Graz und eins in Innsbruck. Bis auf eine Ausnahme folgte das Justizministerium stets den Empfehlungen des Weisungsrats.
Tendenziell immer weniger Weisungen
Insgesamt ist die Zahl der Weisungen in den vergangenen Jahren tendenziell rückläufig, wobei die Zahlen aus den jährlichen Berichte nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Das liegt daran, dass die Verfahren, in denen Weisungen erteilt wurden, unterschiedlich lang dauerten.
Reform geplant
Den Weisungsrat zur Beratung des Justizministers gibt es seit 2016, die Letztentscheidung liegt aber weiter beim Minister. Die Bundesregierung will das mit der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft ändern und die Weisungsspitze an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde übertragen. Geplant ist ein kollegiales Dreiergremium, der Weisungsrat soll abgeschafft werden.
Die Koalition ringt noch über die Details des Bestellungsprozederes und die Rolle des Parlaments bei Wahl und Kontrolle der Bundesstaatsanwälte. Richter und Staatsanwälte warnten zuletzt immer wieder vor politischer Einflussnahme.
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