Trotz Schutz durch die Altstadtkommission plant die Stadt Graz den Abriss des Flugdachs Scheiner aus den 1960er-Jahren. Architekten und Initiativen kritisieren die Entscheidung – das Dach sei sanierbar, seine Erhaltung möglich und kulturell wertvoll.
„Wir machen Platz für Neues“, steht aktuell auf dem Baugerüst neben dem Opernpavillon im Grazer Zentrum. Dahinter verbirgt sich das sogenannte Flugdach Scheiner. Seit der Errichtung Mitte der 1960er-Jahre wurden die dortigen Vitrinen dazu verwendet, der Bevölkerung ausgewählte Hochbauprojekte näherzubringen – etwa in Form von Modellen. Zuletzt wurde der Ort etwa vom Haus der Architektur, der TU oder vom Joanneum immer wieder bespielt.
„Hochwertiger Grünraum“ statt „Architektur-Ikone“
„Für uns ist das einfach eine Architektur-Ikone der 60er-Jahre“, stellt Guido Strohecker klar. Der renommierte Architekt sitzt auch in der Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) – und diese hat das Flugdach Scheiner unter Schutz gestellt. Deshalb waren die Experten ziemlich überrascht, als nun der Abbruchbescheid ins Haus geflattert ist. Die Konstruktion sei zu baufällig, Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) will stattdessen dort nun „hochwertigen Grünraum“ entstehen lassen.
Es kann nicht sein, dass die Altstadtsachverständigenkommission das Objekt für schützenswert erachtet und die Stadt einfach darauf pfeift.
Architekt Guido Strohecker
„Es kann nicht sein, dass die ASVK das Objekt für schützenswert erachtet und die Stadt einfach darauf pfeift“, schüttelt Strohecker den Kopf. Er will nun mit der Initiative „Save built Culture“ um den Erhalt kämpfen und hat deshalb mit einem Bauingenieur und Statiker das Dach unter die Lupe genommen. Die Holzkonstruktion müsse zwar erneuert werden – alles andere wäre aber sanierbar. Und das bei überschaubaren Kosten. Strohecker und seine Mitstreiter bringen diesbezüglich den „gut dotierten“ Altstadterhaltungsfonds ins Spiel, den man dafür anzapfen könnte. Auch der Grazer Altstadtanwalt Rainer Beck hat gegen den Abbruchbescheid bereits Einspruch eingelegt. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
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