„Gefoltert wird er eh nicht“ – mit dieser skurillen Zusicherung aus Moskau erreicht ein laufendes Auslieferungsverfahren um einen in Niederösterreich lebenden Russen eine neue, irritierende Wendung.
Was als juristische Prüfung eines internationalen Ersuchens begann, entwickelt sich zunehmend zu einem zähen und in Teilen skurril anmutenden Rechtsstreit.
Wie berichtet, war ein 49-jähriger russischer Geschäftsmann, seit Jahren unauffällig in Niederösterreich lebend, plötzlich ins Visier der russischen Justiz geraten. Der vierfache Vater, dessen Kinder im Alter von fünf bis 17 Jahren hier zur Schule gehen, besitzt seit 2014 einen Aufenthaltstitel, lebt seit 2017 durchgehend in Österreich und ist laut Akten strafrechtlich unbescholten. Trotzdem ließ Interpol Moskau ihn international ausschreiben, Russland wirft ihm Straftaten vor und beschlagnahmte sein Vermögen.
Alles begann mit einem Drohanruf
Laut Verteidigung begann alles mit einem anonymen Drohanruf, offenbar aus Kreisen der russischen Mafia: Der Unternehmer sollte binnen kurzer Frist sein Vermögen übertragen – er verweigerte. Kurz darauf langte beim Wiener Landesgericht für Strafsachen ein Auslieferungsersuchen ein.
Was sind die wahren Motive?
Sein Verteidiger, der St. Pöltner Anwalt Dr. Michael Hofbauer, spricht von einem rechtswidrigen und politisch motivierten Vorgehen. Vergleichbare Fälle würden laut internationalen Berichten gezielt eingesetzt, um im Ausland lebende Russen wirtschaftlich unter Druck zu setzen. Für seinen Mandanten gehe es um alles – Freiheit, Existenz und Familie.
Eine „bemerkenswerte“ Zusicherung
Inzwischen hat das Verfahren eine weitere Eskalationsstufe erreicht: Die heimische Justiz ersuchte in Moskau um die Präzisierung der Vorwürfe. Die Antwort fiel aus Sicht der Verteidigung jedoch kaum aufklärend aus. Konkrete Details blieben aus, stattdessen wurde im Kern erneut die Auslieferung gefordert – ergänzt um die bemerkenswerte Zusicherung, man werde den Verdächtigen jedenfalls nicht foltern. Eine Aussage, die im Verfahren eher Fragen aufwirft, als sie zu klären.
Der Mann bleibt daher weiterhin auf der internationalen Fahndungsliste. Ein Verlassen Österreichs kommt faktisch nicht infrage, da ihm andernfalls die sofortige Festnahme droht. Selbst ein geplanter Familienurlaub im Ausland scheiterte bereits an der Einreise – diese wurde ihm verweigert.
Die Auslieferung hängt wie ein Damoklesschwert über meinem Mandanten.

Rechtsanwalt Dr. Michael Hofbauer
Bild: Ing. Wolfgang Mayer
Das Verfahren am Wiener Landesgericht für Strafsachen wurde zuletzt vertagt, Russland muss nachbessern und konkretere Unterlagen vorlegen. Hofbauer warnt weiterhin: „Die Auslieferung hängt wie ein Damoklesschwert über meinem Mandanten.“
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