Weil er sein Vermögen nicht hergeben will, verlangt Interpol Russland unter dubiosen Umständen die Auslieferung eines Familienvaters! Ein Anwalt aus St. Pölten steht dem Geschäftsmann bei …
Es klingt wie ein Polit-Thriller – doch der Fall ist bitterer Ernst: Ein 49-jähriger russischer Geschäftsmann, seit Jahren unauffällig in Wien und Niederösterreich lebend, sieht sich plötzlich im Visier internationaler Fahnder. Der vierfache Familienvater, dessen Söhne zwischen fünf und 17 Jahren rot-weiß-rote Bildungseinrichtungen besuchen, steht im Zentrum eines Auslieferungsdramas, das Fragen nach Macht, Einfluss – und möglicher politischer Verfolgung – aufwirft.
Internationale Ausschreibung
Der Mann, der seit 2014 einen Aufenthaltstitel besitzt und seit 2017 durchgehend hier unauffällig lebt, hat laut Aktenlage keine Vorstrafen. Dennoch wurde über Initiative von Interpol Moskau eine internationale Ausschreibung veranlasst. Grundlage seien Vorwürfe aus Russland, er habe strafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt. Parallel dazu sei – so die Darstellung – sein Vermögen in der Heimat beschlagnahmt worden.
Mysteriöser Anruf als Auslöser?
Brisant: Nach Angaben der Verteidigung soll die Causa mit einem anonymen Telefonanruf begonnen haben. Der Geschäftsmann sei unmissverständlich aufgefordert, sein ganzes Vermögen in Russland „entsprechend den Anweisungen“ zu übertragen. Er verweigerte. Die Nummer des Anrufers, der möglicherweise der russischen Mafia angehört, wurde laut der Verteidigung dem Gericht vorgelegt.
Der nächste Termin könnte zur Schicksalsstunde für meinen Mandanten werden.

Anwalt Dr. Michael Hofbauer
Bild: Ing. Wolfgang Mayer
Kurz darauf folgte wenig überraschend der internationale Fahndungsschritt. Die heimische Staatsanwaltschaft musste daraufhin beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Auslieferungsantrag beantragen – ausgelöst eben durch das russische Ersuchen.
Verteidiger sieht „klares politisches Muster“
Der renommierte St. Pöltner Strafverteidiger Dr. Michael Hofbauer spricht von einem „hochproblematischen Verfahren“. Laut ihm gebe es internationale Geheimdienstberichte und Dokumentationen, wonach ähnliche Methoden wiederholt angewandt wurden, um im Ausland lebende russische Staatsbürger wirtschaftlich unter Druck zu setzen oder zu enteignen. Argumentation des auf solche und ähnliche Fälle spezialisierten Topjuristen: Nicht ein Verbrechen, sondern wirtschaftliche Interessen könnten hinter der umstrittenen Fahndung stehen.
Entscheidung in letzter Minute vertagt
Bei der jüngsten Verhandlung in Wien wurde das Verfahren vorerst vertagt. Das Gericht verlangt nun offenbar nähere Konkretisierung aus Russland. Erst danach wird entschieden, ob eine Auslieferung überhaupt rechtlich zulässig ist.
Für den Beschuldigten steht alles auf dem Spiel – Freiheit, Vermögen und Zukunft seiner Familie! Bei einem Traumurlaub wurde dem Mann die Einreise in einem Inselstaat verweigert. Er musste mit seiner Familie nach Wien zurückfliegen! Für die Justiz wiederum geht es um eine heikle Grundsatzfrage: Handelt es sich um legitime Strafverfolgung oder um internationale Justiz als politisches Werkzeug?
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