Anklage Geldwäscherei

Wegen „Freundschaftsdienst“ drohte nun Haftstrafe

Niederösterreich
24.03.2026 11:00

Ein junger Ukrainer (19) stand wegen Geldwäscherei in St. Pölten vor Gericht. Seine Leichtgläubigkeit muss er nun mit gemeinnütziger Arbeit bezahlen.

Es war ein reiner Freundschaftsdienst, der einen 19-Jährigen nun vor Gericht brachte. Denn der Ukrainer hatte gleich mehrmals für einen ehemaligen Mitschüler Geld abgeholt. Mehr noch: Bei den Treffen in Wien im März 2024 mit einer ihm unbekannten Frau musste der junge Mann auf Anweisung des Freundes die Bankomatkarte fotografieren, das Limit über die App ändern und schließlich gemeinsam mit der Dame Geld vom Bankomaten beheben. Und zwar immer 999 Euro.

Mit den Scheinen in der Tasche ging es zurück ins Mostviertel. Zwei Tage später habe er das Geld seinem Freund übergeben.

Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt.
Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt.(Bild: Imre Antal)

„Haben bei Ihnen nie die Alarmglocken geläutet?“, will Herr Rat vom Angeklagten wissen. „Nein“, gibt der 19-Jährige zunächst an. „Na ja, eigentlich schon“, räumt er schließlich ein und zeigt sich geständig. Auch die Frau (26) habe zu Beginn nichts Illegales vermutet, später aber schnell die Reißleine gezogen und die „Dienste“ abgebrochen.

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Es kam mir schon alles sehr komisch vor. Ich weiß nicht, warum ich es trotzdem weiterhin gemacht habe.

Angeklagter beim Prozess am Landesgericht St. Pölten

Diversion für Angeklagten
Nun stand der junge Ukrainer wegen Geldwäscherei vor Gericht. Bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu zweieinhalb Jahren Haft fasste der zum Tatzeitpunkt noch jugendliche Straftäter 120 Stunden gemeinnützige Arbeit samt Bewährungshilfe aus. „Das ist eine einmalige Chance“, gibt ihm Herr Rat mit auf den Weg. 

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