Mehr als 15.260 Video- und Bilddateien mit Kindesmissbrauchsmaterial in seinem Besitz und auch noch Anleitungen zum Kindesmissbrauch via Livestream verbreitet: Dafür musste sich am Freitag ein 39-Jähriger in Niederösterreich vor Gericht verantworten. Schlussendlich setzte es eine Haftstrafe für den Angeklagten – nicht rechtskräftig.
Gestartet waren die Ermittlungen nach einem Hinweis von Homeland Security an die heimischen Behörden, als Tatzeitraum gilt August 2021 bis Sommer 2025. Angelastet wurde dem unbescholtenen 39-Jährigen im Schöffenverfahren schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen. Hinzu kam bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen (Paragraf 207a Strafgesetzbuch). Der Angeklagte bekannte sich vollumfänglich schuldig.
„Ich habe ordentlich Scheiße gebaut“, sagte der Angeklagte. Er wolle die Dinge „aus dem Leben schaffen“. Der verheiratete, aber selbst kinderlose Mann habe bei längeren Abwesenheiten seiner Ehefrau „diese blöden Sachen gemacht“. Für Livestreaming überwies der 39-Jährige nachweislich 98 Mal jeweils 100 Euro, für Bild- und Videodateien nutzte er eine russische Internetseite. Sichergestellt wurden laut dem vorsitzenden Richter insgesamt vier Millionen Mediendateien.
Welche Mutter macht sowas freiwillig mit ihrem Kind, haben Sie sich das nie gedacht?
Der vorsitzende Richter
Armutslage in Asien „komplett ausgenutzt“
Bei mitgeschnittenen Live-Streaming-Missbrauchshandlungen – sie stammen vorwiegend aus den Philippinen – war der Angeklagte im Videobild in einem kleinen Fenster meist auch selber zu sehen. „Also Beweisschwierigkeiten haben wir keine gehabt“, betonte der Richter. „Welche Mutter macht sowas freiwillig mit ihrem Kind, haben Sie sich das nie gedacht?“, fragte der Richter. Der 39-Jährige räumte daraufhin ein, die Armutslage der Opfer in Asien „komplett ausgenutzt“ zu haben.
Der Beschuldigte zeigte sich einsichtig hinsichtlich seiner pädophilen Neigung und will sich diesbezüglich psychologischer Betreuung unterziehen. „Schon bei der Einlieferung hat er ein volles Geständnis abgegeben“, hob Verteidiger Rudolf Mayer hervor. In solchen Fällen gebe es allgemein „oft die absurdesten Verantwortungen“. Der Beschuldigte bereue seine Taten, sei hier „immer weiter hineingerutscht“.
Frage der Strafbemessung schwierig
Am Ende sei die Schuldfrage „eindeutig und schnell zu klären gewesen“, sagte der vorsitzende Richter nach kurzer Beratung. Schwieriger sei die Frage der Strafbemessung gewesen, wo man nach Diskussionen bei einem Drittel der möglichen Sanktion gelandet sei. Erschwerend gewertet wurden das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, der lange Tatzeitraum, das „massive Unterschreiten des Schutzalters“ sowie die große Menge an sichergestelltem Datenmaterial. Mildernd waren der bisher ordentliche Lebenswandel und das umfassende Geständnis. Die Verteidigung verzichtete umgehend auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab indes keine Erklärung ab.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.