Weil sie mit dem Spielgeld ihrer kleinen Tochter in der Apotheke Antidepressiva bezahlte, landete eine Steirerin (32) in Graz vor Gericht. „Es war ein Blödsinn!“, sagt sie. Die „Krone“ kennt die Details.
„Meine Tochter hat zum Geburtstag eine Spielküche bekommen, da war auch das Geld dabei“, erzählt die 32-Jährige Richter Andreas Rom. Das alles wurde von ihrem Mann bei einem chinesischen Versandriesen bestellt. Einer der falschen Euroscheine sei dann ein paar Tage später komplett zerknüllt in dem Kisterl gelegen, wo auch die Schlüssel waren. „Ich hab ihn einfach mitgenommen. Das war keine Absicht!“
Es war ein Blödsinn, und es tut mir leid. Ich habe das ganze Spielgeld weggeschmissen.
Die Angeklagte
„Sehr spendabel“
„Und warum haben Sie den Schein in der Apotheke dann derart zerknüllt hingelegt und nicht ordentlich?“, will der Richter wissen. „Ich hab nicht nachgedacht.“ – „Auf das Wechselgeld haben Sie auch nicht gewartet!“ – „Ich gib immer Trinkgeld“, zuckt sie die Schultern. „Sehr spendabel in Anbetracht Ihrer finanziellen Situation“, spielt der Vorsitzende auf die Arbeitslosigkeit der zweifachen Mutter an.
Die Angeklagte machte einen nervösen Eindruck. Und sie wollte schnell wieder aus der Apotheke hinaus.
Die Apothekerin im Zeugenstand
Die Apothekerin, bei der die 32-Jährige ihre Antidepressiva kaufte, hat die Situation etwas anders in Erinnerung. Die Angeklagte machte vielmehr einen nervösen Eindruck. „Sie wollte schnell wieder hinaus“, schildert die Zeugin, der rasch klar war, dass der „Zehner“ eine Fälschung war.
„Hat er sich anders angefühlt?“, interessiert Staatsanwältin Katharina Doppelhofer. „Ja, der Schein hat sich ganz anders angefühlt und war viel heller. Wir haben ihn dann auch mit anderen Scheinen verglichen!“
Sie haben die geringste Strafe bekommen, die möglich war. Jetzt sollten Sie sich wohlverhalten.

Richter Anderas Rom
Bild: Sepp Pail
Der Richter verurteilt die zweifache Mutter schließlich zu sechs Monaten auf Bewährung: „Sie haben die geringste Strafe bekommen, die möglich war. Jetzt sollten Sie sich wohlverhalten!“ – „Ja, ja, sicher! Ich nehm das auch gleich an. Es war ein Blödsinn und es tut mir wirklich leid. Ich hab das ganze Spielgeld weggeschmissen.“ Die Staatsanwältin ist mit der Verurteilung einverstanden. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
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