EU-Kommissionschef
Cameron legt nach: Juncker “von niemandem gewählt”
Bei der Besetzung des Spitzenpostens gehe es "ganz zentral um die Art und Weise, wie die EU Politik macht, um die Notwendigkeit, sich an die Regeln zu halten, und um das richtige Verhältnis zwischen den europäischen Nationalstaaten und den Institutionen der EU", meinte Cameron in einem Beitrag für die Freitagsausgabe der "Süddeutschen Zeitung".
Londons Unmut über Brüssels Hinterzimmer
Einige Europaabgeordnete hätten sich "ein neues Verfahren ausgedacht, wonach sie den Kandidaten sowohl aussuchen als auch wählen", so Cameron weiter. Die großen Fraktionen hätten im Hinterzimmer verabredet, sich nach den Wahlen gemeinsam hinter den Kandidaten der stärksten Fraktion zu stellen. "Das Konzept ist im Europäischen Rat nie beschlossen worden", schreibt der Premier.
Die Anhänger der Spitzenkandidaten argumentieren, die Bürger Europas hätten gewählt und sich klar für Juncker als Kommissionspräsidenten ausgesprochen. Es wäre nun undemokratisch, wenn die nationalen Regierungschefs einen anderen Kandidaten vorschlagen würden. "Nichts gegen Herrn Juncker, einen erfahrenen europäischen Politiker, aber diese Argumentation ist Unsinn", schrieb Cameron.
Der britische Premierminister will Großbritannien unabhängiger von den Entscheidungen in Brüssel machen, Juncker steht hingegen für eine stärkere europäische Integration. Medienberichten zufolge soll Cameron für den Fall der Ernennung Junckers sogar mit einem EU-Austritt seines Landes gedroht haben.
Staats- und Regierungschefs am Zug
Der neue EU-Kommissionspräsident soll laut EU-Vertrag von Lissabon erstmals unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl ernannt werden. Nominiert wird er aber wie bisher von den Staats- und Regierungschefs. Die Parteienfamilien hatten erstmals europaweite Spitzenkandidaten ins Rennen geschickt, für die konservative EVP, die bei der Wahl Ende Mai siegte, war das der ehemalige luxemburgische Regierungschef Juncker.
Die Staats- und Regierungschefs wollen bei ihrem Gipfeltreffen am 26. und 27. Juni in Brüssel über ihren Kandidaten abstimmen. Notwendig ist ein Mehrheitsbeschluss, kein Land hat ein Vetorecht. Die Ernennung muss anschließend vom Europaparlament gebilligt werden. Die Abstimmung dazu ist für den 15. Juli in Straßburg geplant.
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