Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Montag eine 53-jährige Frühpensionistin aus Bregenz verantworten. Die Alkoholkranke soll ihren Ex-Freund zunächst mit einem Messer bedroht und dann gebissen haben, weil dieser die Wohnung nicht verlassen wollte.
Eineinhalb Jahre führte die angeklagte Vorarlbergerin mit ihrem Freund eine Beziehung. Diese war geprägt von Alkoholexzessen und Gewalt, was öfters zur Trennung führte. Gegen den Mann wurde zudem mehrmals ein Betretungsverbot ausgesprochen. Doch trotz körperlicher und seelischer Verletzungen söhnte sich das Paar wieder aus und probierte es noch einmal.
Küchenmesser und Biss
Als die 53-Jährige im vergangenen August erneut einen Schlussstrich zog und der Geschasste ein paar Tage später „zum Reden“ in ihrer Wohnung auftauchte, eskalierte die Situation. Laut Vorwurf des Staatsanwaltes soll die Sturzbetrunkene ihrem Ex ein Küchenmesser vorgehalten und ihn der Wohnung verwiesen haben. Als sich der Bedrohte zur Wehr setzte, biss ihm die 53-Jährige in die Hand. Der Fall landete bei Gericht.
Der Mann ist zwei Meter groß. Wenn der den Klammergriff macht, habe ich keine Chance.
Die Angeklagte vor Gericht
Zum Prozess erscheint die Bisswütige aufgeräumt, elegant gekleidet und selbstbewusst. Zu den Vorwürfen zeigt sie sich teilweise geständig. „Das mit dem Messer stimmt nicht. Aber an den Biss kann ich mich erinnern.“ Sie habe damals in Notwehr gehandelt. „Der Mann ist zwei Meter groß. Wenn der den Klammergriff macht, habe ich keine Chance.“ An besagtem Tag habe sie neben ärztlich verschriebener Benzodiazepine dummerweise auch Alkohol zu sich genommen. „Ein fataler Fehler“, so die Beschuldigte, die aufgrund ihrer Alkoholerkrankung bereits vier stationäre Entzüge hinter sich hat und derzeit ambulant betreut wird.
Diversion mit Auflagen
Weil die Frau bislang unbescholten ist und einsieht, grob fahrlässig gehandelt zu haben, lässt sie Richter Dietmar Nußbaumer gewähren, indem er die Sache diversionell erledigt. Dadurch bleibt der Delinquentin ein Eintrag im Strafregister erspart. Heißt, die Alkoholkranke darf sich zwei Jahre nichts mehr zuschulden kommen lassen. Zudem ergeht die Weisung auf Fortsetzung der ambulanten Therapie mit vierteljährlichem Bericht an das Gericht. Hält sich die 53-Jährige daran, wird das Verfahren eingestellt. Ansonsten wird die Sache erneut verhandelt. Eine Vorstrafe dürfte der Delinquentin dann gewiss sein.
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