Am Mittwoch entscheidet der Nationalrat über ein Gesetz gegen versteckte Preiserhöhungen. Doch erst am Dienstag um Mitternacht endet die EU-Notifizierungsfrist. Stoppt Brüssel etwa Österreichs Vorstoß?
Am Mittwoch soll im Nationalrat ein Gesetz beschlossen werden, das für mehr Transparenz bei sogenannten „Shrinkflation“-Fällen sorgen soll. Gemeint sind versteckte Preiserhöhungen, bei denen die Füllmenge eines Produkts sinkt, während der Preis gleich bleibt oder steigt.
Ob das Gesetz wie geplant umgesetzt werden kann, hängt allerdings noch von einem formalen EU-Verfahren ab. Jedes nationale Gesetz, das Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben könnte, muss vorab bei der Europäische Kommission notifiziert werden.
Dabei gilt eine sogenannte Stillhaltefrist: Andere Mitgliedstaaten können Einwände erheben und damit eine Verzögerung von bis zu sechs Monaten auslösen. Im aktuellen Fall endet diese Frist am 24. Februar um Mitternacht – nur wenige Stunden vor der geplanten Beschlussfassung.
Kennzeichnungspflicht und hohe Strafen
Das geplante Gesetz sieht vor, dass Shrinkflation künftig klar gekennzeichnet werden muss. Konkret dann, wenn die Füllmenge eines Produkts reduziert wird und der Preis gleich bleibt oder steigt. Die Kennzeichnung soll 60 Tage gut sichtbar erfolgen – entweder direkt am Regal, am Produkt oder über eine A1-Hinweistafel im Eingangsbereich. Vom Gesetz betroffen wären Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche oder Unternehmen mit mindestens fünf Standorten. Kleine Nahversorger sind ausgenommen.
Bei Verstößen ist ein mehrstufiges System vorgesehen: Beim ersten Verstoß gilt eine dreitägige Nachfrist, beim zweiten drohen bis zu 2500 Euro pro Produkt (maximal 10.000 Euro), bei weiteren Verstößen bis zu 3750 Euro pro Produkt (maximal 15.000 Euro). Eine Toleranzgrenze von drei Prozent soll technische Schwankungen berücksichtigen.
Unabhängig vom Gesetz haben erste Handelsunternehmen reagiert. So kennzeichnet etwa Billa seit Jänner entsprechende Produktänderungen freiwillig nach den vorgesehenen Kriterien.
Wird Zeitplan halten?
Geplant ist ein Inkrafttreten mit 1. April 2026. Das Gesetz wäre bis Ende 2030 befristet und soll dann evaluiert werden. Bleibt es beim Zeitplan, könnte Österreich europaweit eine Vorreiterrolle bei der Kennzeichnung von Shrinkflation einnehmen. Sollte jedoch ein EU-Mitgliedstaat eine Stillhaltefrist beantragen, würde sich die Umsetzung verschieben. Um Mitternacht fällt jedenfalls die Entscheidung.
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