Gesetz auf Zielgerade

„Shrinkflation“: Bis zu 15.000 Euro Strafe drohen

Innenpolitik
18.11.2025 12:24

Packungen mit weniger Inhalt bei gleichem Preis: Diese „Shrinkflation“ sorgt regelmäßig für Ärger bei Supermarktkunden. Die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung hat am Dienstag ein neues Gesetz präsentiert, das solche versteckten Preiserhöhungen unterbinden soll. 

Der Entwurf, an dem lange gefeilt wurde, soll gleich dem Parlament zugeleitet werden, auch wenn er noch nicht diese Woche beschlossen werden kann. Ein Beschluss ist aber noch heuer vorgesehen, damit das Gesetz im ersten Quartal 2026 in Kraft treten kann.

Kennzeichnung für 60 Tage
Die Maßnahmen darin sollen vor allem der Transparenz dienen: Wenn in einer Packung schon weniger Inhalt zum gleichen oder gar einem höheren Preis drin ist, soll das wenigstens klar ausgeschildert sein. Geplant ist, dass „Shrinkflation“ 60 Tage lang verpflichtend gekennzeichnet werden muss, wie die „Krone“ zuvor aus Verhandlungskreisen erfuhr.

Mogelpackungen müssen künftig direkt am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Nähe zum Produkt ausgewiesen werden, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Dienstag erklärte. Zusätzlich müssen Lebensmittelgeschäfte im Eingangsbereich ein Plakat im A1-Format aufhängen, das auf geschrumpfte Produkte hinweist.

Klare Grundpreisauszeichnung
Ziel sei, dass Konsumenten ihre Kaufentscheidung eigenverantwortlich treffen könnten. Dazu soll auch eine klare Grundpreisauszeichnung beitragen: Der Grundpreis eines Produkts muss zukünftig mindestens halb so groß wie der Einzelpreis am Preisschild angegeben werden.

Bei Vergehen gegen die Kennzeichnung drohen saftige Strafen. Beim ersten Vergehen werden Missetäter aber nicht gleich zur Kasse zu bitten, sondern man will beraten statt strafen. Unternehmen werden dann darauf aufmerksam gemacht und haben drei Werktage Zeit, ihr Produkt ordnungsgemäß auszuschildern.

Greißler bei Strafen ausgenommen
Wer ein zweites Mal erwischt wird, für den setzt es eine Geldstrafe von 2500 Euro. Einzelne Vergehen können sich dabei zu einer Strafsumme von bis zu 10.000 Euro häufen. Beim dritten Mal müssen 3750 euro gezahlt werden, bei einer Kumulierungsbeschränkung von 15.000 Euro. Gezielt von den Strafen ausgenommen werden aber kleine Kaufleute, die weniger als fünf Filialen haben. Ziel sei, dass niemand gestraft werden, sondern Mogelpackungen eingeschränkt werden sollen, betonte Hattmannsdorfer.

Gleich von Beginn will die Regierung Tricks von Lebensmittelproduzenten unterbinden. Man habe „auf alles geschaut“, hieß es aus Verhandlerkreisen zur „Krone“. So seien etwa gesetzliche Schranken geplant, wenn Hersteller versuchen, die Rezeptur zu ändern, um die Kennzeichnungspflicht zu umgehen. 

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