Ein Wirtepaar musste sich am Dienstag in Wels vor Gericht wegen Wiederbetätigung verantworten. Der Gastronom soll auf dem Parkplatz seines Lokals in Redl-Zipf im Sommer 2025 eine große Fahne mit einem NS-Symbol, einer Lebensrune, gehisst haben. Schließlich wurden aber beide freigesprochen.
Am 21. August war bei der Staatsanwaltschaft Linz die Anzeige eingegangen, die diese an die zuständigen Kollegen in Wels übermittelte. Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung übernahm die Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung, bei der auch einschlägige Lektüre wie beispielsweise Ausgaben des rechtsextremen, allerdings legal erhältlichen Magazins „Info-direkt“ sichergestellt wurden, soll der unbescholtene Gastronom gesagt haben, dass „das, was Adolf gemacht hat, im Vergleich zu Corona ein Kindergeburtstag war“.
Nach Beschlagnahmung neue Fahne gehisst
Die Anklage wirft ihm daher vor, den NS-Völkermord an Juden verharmlost zu haben. Seine Frau wurde als Beitragstäterin mitangeklagt, da sie dem Hissen der Fahne zugestimmt und ihn dadurch in seinem Vorgehen bestärkt haben soll. Nachdem die Fahne beschlagnahmt worden war, hisste das Wirtepaar eine neue, so die Staatsanwaltschaft.
„Ein Poltergeist“, aber „alles andere als ein Nazi“
Sein Mandant sei „ein Poltergeist“, aber „alles andere als ein Nazi“, sagte Verteidiger Andreas Meissner. Denn seine Mutter sei in der NS-Zeit nur knapp der Hinrichtung entgangen, weil sie sich negativ gegen das Regime geäußert hatte. Er verglich ihn wegen seiner „rustikalen Äußerungen“ mit Helmut Qualtinger. Die Gattin des Wirts sei ebenfalls keine Nationalsozialistin, sondern „eine bekennende Esoterikerin“. Die beiden hätten die Rune als Schutzzeichen verstanden. Das Paar bekannte sich nicht schuldig.
Rune wegen vergifteter Hunde
Die Frau sagte, die Rune sei aufgehängt worden, „weil sie uns zwei Huskys vergiftet haben“ – vermutlich habe jemand etwas über den Zaun geworfen – und auch einige Hühner verendet seien. „Wie hilft das?“, wollte der Richter wissen. Antwort: „Durch Energie.“ Durch die Fahne am Mast sei auch „der ganze Gartenzaun mitgeschützt“, ist sie überzeugt. Sie befasse sich seit 20 Jahren mit Runen, habe aber nicht gewusst, dass die Nazis auch welche verwendet hätten. Auf Bitte des Richters, ihm einige andere Runen zu zeigen und zu erklären, konnte sie aber keine nennen.
„Die Leute haben blöd geredet“
Dass nach der Beschlagnahmung der ersten Fahne eine zweite gehisst wurde, begründete das Paar damit, dass „die Leute blöd geredet“ hätten, dass man ihnen die Fahne weggenommen habe. Außerdem habe man ihr bei der Polizei gesagt, die Runen seien nur verboten, wenn man NS-Gedankengut habe, meinte die Frau, „und das habe ich nicht“.
Rechtsextreme Schriften, weil die „gegen Coronamaßnahmen waren“
Ihr Mann stellte gleich zu Beginn klar: „Die Nazis waren die größten Verbrecher, die dieses Land je bevölkert haben, Hochverräter, Massenmörder.“ Alles, was er über Runen wisse, wisse er von seiner Frau. Ob er auch glaube, dass die Rune die Hunde schütze? „Nein, aber ich tue, was meine Frau sagt.“ Dass er rechtsextreme Bücher und Zeitschriften in der Gaststube gehabt habe, begründete er damit, dass er diese abonniert habe, weil sie „die Einzigen waren, die gegen die Coronamaßnahmen waren“, und er wollte, dass die Leute das lesen. „Aber es liest eh keiner.“
Am frühen Nachmittag entschieden die Geschworenen klar für einen Freispruch der beiden. „Die Geschworenen sind der Begründung gefolgt, dass diese Rune in Esoterik-Kreisen als sogenannte Schutz-Rune gilt“, so Verteidiger Andreas Meissner.
Maßnahmengegner
Sie wurde zwar im Dritten Reich etwa von Apothekern, dem Hauptamt für Volksgesundheit der NSDAP oder dem Sanitätsdienst der Hitlerjugend verwendet, „aber nachdem bei keinem der beiden sonst irgendein Bezug zu nationalsozialistischem Gedankengut oder rechtsextremen Kreisen zutage kam und das Symbol nicht verboten ist, waren beide freizusprechen“, ist Meissner zufrieden. „Mein Mandant ist als Wirt ein großer Gegner der Corona-Maßnahmen. Von einem NS-Bezug kann aber keine Rede sein: Es hat auch sein Pastor für ihn ausgesagt, der auch beim Mauthausen-Komitee tätig ist.“ Die Freisprüche sind rechtskräftig.
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