Für den wegen Korruption verurteilten Ex-Lobbyisten Walter Meischberger wird es ernst: Seine Hoffnung, den Haftantritt hinauszuzögern, hat sich zerschlagen. Nun soll ein elektronisch überwachter Hausarrest die Gefängnismauern ersetzen – doch ob das klappt, ist noch offen.
Wie der „Standard“ am Mittwochmittag berichtete, hat das Oberlandesgericht Wien den Antrag Meischbergers auf Haftaufschub abgelehnt. Die Entscheidung des Erstgerichts, das keine Gründe für eine Verschiebung des Haftantritts sah, wurde damit bestätigt. Die Entscheidung ist rechtskräftig, Meischberger kann nicht mehr dagegen vorgehen. Sein Verteidiger will nun einen Antrag auf elektronische Fußfessel stellen.
Alle Verurteilten hoffen auf Fußfessel
Der frühere Lobbyist war in den Causen Buwog und Terminal Tower rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Hauptangeklagter in dem spektakulären Korruptionsprozess war der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ), der wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vier Jahre Haft erhielt. Der einstige Lobbyist Peter Hochegger wurde zu drei Jahren, davon zwei bedingt, verurteilt. Alle drei Verurteilten setzen ihre Hoffnungen auf die Fußfessel.
Könnte von neuem Gesetz profitieren
Seit einer Gesetzesreform Anfang September können Verurteilte ihre Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen, sofern die Resthaftzeit zwei Jahre nicht übersteigt oder zumindest nicht damit zu rechnen ist. Davon könnte auch Meischberger profitieren.
Sein Anwalt geht laut dem Bericht davon aus, dass sein Mandant nach der Hälfte der Strafdauer bedingt entlassen werden würde – was die Voraussetzungen für den Hausarrest erfüllen würde.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.