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„Flucht“ aus Pflegeheim: „Gesetzesänderung nötig!“

Community
28.12.2025 13:15

Fälle wie dieser lassen aufhorchen und die Forderung nach Änderungen laut werden: Eine Bewohnerin eines Pflegeheims in Gmunden wurde dieses Jahr bereits 13-mal vermisst gemeldet, was große Suchaktionen notwendig machte. Möglich ist das unter anderem deshalb, da von Gesetzes wegen in einem Pflegeheim Untergebrachte nicht am Verlassen der Einrichtung gehindert werden dürfen. Wie sieht das unsere Community?

Im speziellen Fall wurde die Abgängige nach mehreren Stunden in einem Baucontainer gefunden – es ist also noch einmal alles gut gegangen. Die OÖ Gesundheitsholding betont, dass trotz intensiver Beaufsichtigung solche Vorfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben nicht zu verhindern sind. Derzeit laufen Gespräche mit den Angehörigen sowie der Erwachsenenvertretung.

„GPS-Tracker am Rollstuhl anbringen“
Für die meisten Leserinnen und Leser steht an diesem Punkt fest, dass hier etwas getan werden muss. Viele sehen den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, insbesondere in Form eines Trackers, als einfache Lösung und weisen darauf hin, dass das wohl möglich sein müsste. 

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tuerkiser11
In Österreich darf ein GPS-Tracker am Rollstuhl angebracht werden, vor allem zum Diebstahlschutz oder zur Sicherheit der Person, da dies ein berechtigtes Interesse darstellt, ähnlich wie bei GPS-Trackern für Kinder oder ältere Menschen mit Demenz, aber die heimliche Ortung einer Person ohne deren Wissen und Einwilligung ist generell unzulässig und kann strafbar sein. Wichtig ist die Transparenz: Wenn der Rollstuhlfahrer selbst zustimmt, oder wenn der Tracker zur Sicherung des Eigentums (Rollstuhls) dient, ist es erlaubt, aber die Nutzung muss verhältnismäßig sein und die Privatsphäre respektieren, da eine Überwachung ohne triftigen Grund oder Zustimmung verboten ist.
Wenn der Rollstuhlfahrer einverstanden ist oder es sich um eine Person handelt, die sich verirren könnte (z.B. bei Demenz), ist dies zur Sicherheit erlaubt.
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SilvioF
Das ist doch nicht so schwer, man bringt am Fuß- oder Handgelenk der Dame einen Sender an, der Alarm in der Einrichtung auslöst, sobald sie den Bereich der Anstalt verlässt
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Chronista
Es gibt Einrichtungen/Heime in denen Patienten mit einem elektr. Armband versehen werden, dass sofort einen Alarm auslöst sobald er die Einrichtung verlassen will. Außerdem könnte man solche Patienten mit einem Tracker ausstatten der das schnelle Auffinden erleichtert.
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markus-derkritiker
Ganz einfach, Personal wie zb Portier im Empfangsbereich hinstellen und jede Bewohnerinnen zurück in ihren Zimmer verweisen. Oder eine Art Fussfesseln mit Ortungssender ausstatten. Bei psychisch Kranke wird das wohl das Mindeste erlaubt sein.
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GPS-Tracker wären in solchen Fällen nützlich
GPS-Tracker wären in solchen Fällen nützlich(Bild: stock.adobe.com)


„Ändern könnte es nur der Gesetzgeber“
Dass dabei die Rechte der untergebrachten Person gewahrt werden müssen, stellt kaum jemand in Abrede. Es wird aber vielfach auf die Selbstgefährdung, insbesondere wenn es beispielsweise um Demenzkranke geht, hingewiesen. Daher sehen einige auch den Ball beim Gesetzgeber liegen.

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raunzer
Wie soll eine kranke, gefährdete Person geschützt werden, wenn keine geeigneten Maßnahmen gesetzt werden können? Die soll sich im umzäunten und abgesicherten Gartenbereich aufhalten können, aber doch nicht als psychiatrisch kranke Person unbeaufsichtigt auf öffentlichen Verkehrsflächen. Wie rechtsfähig ist diese Frau? Mit diesen Bestimmungen und Mangel an sinnvollen und effizienten Auflagen, kann doch keine Pflegeeinrichtung die Sicherheit psychiatrisch kranker Pfleglinge gewährleisten, da müssten die Angehörigen ja eine 24-Stunden Betreuung und Beaufsichtigung gewährleisten. Wenn eine Person nicht mehr in die Wohnung oder Pflegeeinrichtung zurückfindet, ist es doch Beweis, dass sie auch nicht mehr mit der geboten Vorsicht und Einsicht am Straßenverkehr teilnehmen kann und sich selbst am meisten gefährdet.
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Marianna67
Diese Regeln schützen nicht die Patienten,sondern sind sinnlose Beschäftigung für Patientenanwälte und Heimbewohneranwälte,die sehr oft von Pflege solcher Menschen und von Krankheitsbildern keine Ahnung haben.Das es Rechte für jeden geben muss,wird hier nicht in Abrede gestellt und auch nicht ,dass sie überprüpft werden,aber das ist daneben.Man würde auch ein 2 jähriges Kind nicht bei offener Terrassentür alleiene krabbeln lassen,und schon gar nicht wenn ein Pool im Garten ist .......
Mein Wunsch wäre ein mindestes 3 monatiges Pfelgepraktikum in einer Einrichtug für Demenzkranke oder psychisch Kranke für alle,die von juristischer Seite,die in diesem Bereich bei der Überprüfung der freiheitseinschränkenden Maßnahmen arbeiten oder Entscheidungen treffen,sowie Grundkenntnisse der Krankheitsbilder undxm deren Symptome.
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1960Ulrike
Da kann die Gesundheitsholding oder die Pflegeeinrichtung wahrscheinlich nichts ändern. Ändern könnte es nur der Gesetzgeber und der tut es aus wie ich finde falsch verstandenen Liberalismus nicht. Die Heime können ja nicht hinter jeden Bewohner eine Pflegekraft stellen, die hinterher geht, wenn sie abhauen. Denn gewaltsam zurückhalten ist auch verboten.
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Nun wollen wir Ihre Perspektive kennenlernen – wem stimmen Sie zu, wem eher weniger? Und wo sollte man Ihrer Meinung nach bezüglich einer Änderung zuerst ansetzen: beim Gesetz, der Betreuung oder den Abläufen in Heimen generell? Schreiben Sie es uns unten in die Kommentarsektion, wie freuen uns auf Ihre Beiträge!

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