Prozess um Mordversuch

27-Jährige attackierte Mutter: Zwölf Jahre Haft!

Steiermark
16.02.2026 19:05

Eine 27-jährige Ukrainerin musste sich am Montag in Graz wegen Mordversuchs verantworten. Sie hatte ihre Mutter in deren Wohnung mit einem Messer attackiert. Probleme mit Alkohol und Drogen sowie die Abnahme ihrer kleinen Tochter dürften die Frau zur Tat veranlasst haben.  

„Ich werde dir jetzt alles abschneiden, du Miststück. Mir wurde das Kind wegen dir abgenommen. Sag es!“ – Es sind verstörende Szenen, die die Angeklagte (27) selbst gefilmt hat. Darin ist zu sehen, wie die Ukrainerin vor ihrer am Boden knienden Mutter (49) mit einem großen Küchenmesser herumfuchtelt. „Hör auf!“, fleht die Mutter immer wieder.

Die dramatischen Momente spielten sich in der Wohnung der 49-Jährigen in Graz ab, wo sie mit ihrer sechsjährigen Enkelin – die alles mit anhören musste – lebt. Das Mädchen war zuvor ihrer Mutter, der nunmehrigen Angeklagten, abgenommen worden.

Mutter konnte durch Fenster flüchten
Die 49-Jährige konnte schließlich durch ein Fenster flüchten und überstand die Attacke mit leichten Schnittverletzungen – ohne Gegenwehr wäre die Sache wohl anders ausgegangen. Für die Staatsanwaltschaft war es Mordversuch. Die Angeklagte bestreitet das aber und tischt eine skurrile Geschichte auf: Sie wollte nur ein schockierendes Video für Bekannte machen, die ihr Gewalt zugefügt hätten. „Ich wollte zeigen, dass ich auch gefährlich sein kann.“

Das hat sie nun zumindest laut Gutachten von Gerichtspsychiater Manfred Walzl schriftlich. Er attestiert ihr unter anderem eine Persönlichkeitsstörung und ein Abhängigkeitssyndrom. Auch bei der Tat hatte die Frau Alkohol, Kokain und Marihuana im Blut. „Sie hat leider versucht, ihr Trauma aus dem Krieg mit Alkohol und Drogen zu bewältigen und die falschen Leute kennengelernt“, so ihre Anwältin. Die Angeklagte war im Herbst 2022 vor dem Krieg in ihrem Heimatland nach Österreich geflüchtet.

Die Geschworenen befinden die junge Frau für schuldig. Sie wird zu zwölf Jahren Haft verurteilt und zudem in ein forensisch therapeutisches Zentrum eingewiesen (nicht rechtskräftig).

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