Es war die bereits 13. Suchaktion nach einer 75-jährigen Oberösterreicherin heuer – nach dem glimpflichen Ende wünschen sich die Einsatzkräfte eine nachhaltige Lösung. Laut Gesetz dürfen Bewohner eines Pflegeheimes nicht daran gehindert werden, die Einrichtung zu verlassen. „Es wurde aber das Gespräch mit den Angehörigen gesucht“, so die Geschäftsführerin.
„Schön langsam wird es lähmend“, sagt der Gmundener Feuerwehrkommandant Gerald Kahrer nach einer Suchaktion am Abend des Stefanitags. Eine Bewohnerin des Pflegeheimes Schloss Cumberland war vom Personal gegen 17.15 Uhr als vermisst gemeldet worden. Nicht das erste Mal, denn seit Jahresanfang war die 75-Jährige insgesamt 13-mal aus der Einrichtung für psychisch Kranke getürmt.
Mittlerweile Landkarte erstellt
Wegen der Kälte wurde sofort eine groß angelegte Suchaktion gestartet, bei der neben fünf Feuerwehren mit Drohnen auch rund 20 Polizisten im Einsatz standen. „Wir wussten, dass wir wieder nach der Frau suchen. Im Depot gibt es mittlerweile eine Landkarte, wo alle bisherigen Fundorte vermerkt sind“, weiß Kahrer.
Am Freitag konnte nach nicht einmal drei Stunden Entwarnung gegeben werden. „Wir haben die Abgängige in einem Baucontainer gefunden. Sie hat dort in ihrem Rollstuhl geschlafen und wurde zurück in die Einrichtung gebracht“, so der Kommandant. Verrechnen könne die Feuerwehr diese Einsätze nicht, da es sich um eine „Person in Not“ handle. Hinter vorgehaltener Hand soll es aber bei der Polizei gären, und der Feuerwehrchef sagt: „Irgendetwas muss sich in der Zukunft ändern.“
Bewohner dürfen nicht eingesperrt werden
Die „Krone“ wollte von der zuständigen OÖ Gesundheitsholding (OÖG) wissen, welche Maßnahmen gesetzt werden, um derartige Vorfälle zu vermeiden. Im Schloss Cumberland werden Menschen mit psychischen Erkrankungen betreut. Das Gesetz schreibt dabei vor, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht daran gehindert werden dürfen, die Einrichtung zu verlassen, heißt es auf Anfrage.
„Im konkreten Fall wurde die Bewohnerin bereits engmaschig beaufsichtigt und besonders im Auge behalten. Nach dem jüngsten Vorfall haben wir zudem mit den Angehörigen Kontakt aufgenommen, und es wird das Gespräch mit der Erwachsenenvertretung gesucht, um weitere Maßnahmen zu treffen“, so Geschäftsführerin Anna Maria Dieplinger.
„Vorgaben nicht ausreichend“
Harald Schöffl, Geschäftsführer der OÖG ergänzt: „Es ist eine große Herausforderung, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu betreuen. In speziellen Einzelfällen wie diesem sind die derzeitigen bundesgesetzlichen Vorgaben für unsere MitarbeiterInnen leider keine ausreichende Unterstützung, um die Betroffenen vor sich selbst schützen zu können.“
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