Gleich nach Haft

Stöckelschuh-Stalker schlug schon wieder zu

Gericht
15.12.2025 14:32

Ein mittlerweile 20-jähriger Wiener terrorisierte jahrelang seine Nachbarinnen. Der passionierte Geigenspieler fixierte sich besonders auf Frauen mit Stöckelschuhen. Dass er bereits im September 2023 verurteilt und auch bedingt eingewiesen wurde, ließ ihn anscheinend kalt. Eine 23-jährige Studentin wurde nur Tage nach seinem ersten Prozess wieder zum Opfer. 

„Als das begonnen hat, war ich 16 Jahre alt. Jetzt bin ich 23“, klagt die junge Frau im Wiener Landesgericht. Denn ihr mittlerweile 20-jähriger Nachbar will sie einfach nicht in Ruhe lassen – obwohl er bereits verurteilt wurde.

Damenschuhe vor die Türen der Opfer gestellt
Im September 2023 fasste der Student sechs Monate auf Bewährung aus. Und wurde auch bedingt eingewiesen. Denn wenn er Stöckelschuhe klappern hörte, schlug er zu – das begann schon mit 13 Jahren. Er verfolgte mehrere Frauen, trat einer gegen den Stöckel. Den Nachbarinnen stellte er außerdem High Heels vor die Tür. Besonders beunruhigend: Auf ein Opfer wartete er im Lift und fing dann an zu masturbieren.

Kaum aus U-Haft und wieder zugeschlagen
Gerichtspsychiater Peter Hofmann sah beim ersten Prozess eine „Eskalationsspirale der Perversion“. Die man mit einer engmaschigen Therapie eindämmen wollte. Das dürfte aber nicht so gut funktioniert haben. Denn bereits im Oktober 2023 – nur Tage nach seiner Entlassung aus der U-Haft – fing der Albtraum für eine junge Nachbarin von vorne an.

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Ich hab‘, wenn er mir nachgeht, Angst, dass er mich körperlich angreift.

23-jährige Studentin im Landl

Er klingelte bei der Familie des Opfers, versteckte sich dann am Gang. Der 20-Jährige verfolgte die Studentin beim Gassigehen mit ihrem Hund und am Weg zur U-Bahn. „Ich hab‘, wenn er mir nachgeht, Angst, dass er mich körperlich angreift“, sagt sie im Zeugenstand. Das ist dieses Mal Gott sei Dank nicht passiert. Was aber blieb: die Stöckelschuhe vor der Tür.

Muss er nun in eine Anstalt?
„Warum machen Sie das wieder?“, fragt die Richterin den Wiener. Und wie bei seinem ersten Prozess antwortet der passionierte Geigenspieler: „Einfach aus Spaß.“ Dieses Mal setzte es eine nicht rechtskräftige teilbedingte Haftstrafe: 12 Monate, davon acht im Gefängnis. Und die Unterbringung? Über den Widerruf muss separat ein Schöffensenat entscheiden.

Zumindest der Verteidiger des jungen Mannes ist positiv gestimmt: „Er wird das in Zukunft auch nicht mehr tun. Er wird nicht mehr die Möglichkeit haben, die arme Dame zu belästigen.“ Denn seit diesem Wintersemester studiert er an einer Musikakademie in Deutschland und plant auch, dort zu leben. Das wird wohl aber erst möglich sein, wenn über die Gefährlichkeit des 20-Jährigen entschieden wurde.

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