Liebe Leserin, lieber Leser, in der kommenden Woche wird im Nationalrat über ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren abgestimmt. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Neos sind dafür, der Gesetzesentwurf dürfte also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchgewunken werden. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht, denn rechtlich steht das Kopftuchverbot auf sehr dünnem Eis. Bereits 2019 hatte die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung ein solches Gesetz beschlossen – der Verfassungsgerichtshof hob es jedoch wieder auf. Und auch diesmal sind die Bedenken groß – und zwar nicht aus juristischen Gründen. Mein Kollege Philipp Vondrak hat für die heutige Sonntagsausgabe der „Krone Vorarlberg“ mit der Integrationsexpertin Eva Grabherr gesprochen. Ihre Position ist klar: „Ein Verbot, das sich nur gegen das religiöse Symbol einer einzigen Gruppe richtet, verletzt den Grundsatz, dass Religionsgemeinschaften vom Staat nicht ungleich behandelt werden dürfen.“ Darüber hinaus wäre ein Kopftuchverbot „Propagandamaterial für die Islamisten“, statt extremistischen Strömungen vorzubeugen würde man sie nur befeuern. Viel Vergnügen mit der Lektüre und einen angenehmen Sonntag! Herzlichst, Emanuel Walser
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