Euro-Rettungsschirm
D: Verfassungsgericht weist Klagen endgültig ab
Die Kläger - unter anderem die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein "Mehr Demokratie" mit mehr als 37.000 beteiligten Bürgern sowie der Vizevorsitzende der Christdemokraten, Peter Gauweiler - hatten argumentiert, mit dem ESM werde die im Grundgesetz verankerte Budgethoheit des Bundestags untergraben. Die Entscheidung war erwartet worden, denn die Karlsruher Richter hatten bereits im September 2012 im Eilverfahren den Weg zur Beteiligung Deutschlands am ESM unter Auflagen freigemacht.
Finanzhilfen für Euro-Länder nicht verfassungswidrig
Damals hatten die Richter erklärt, die Finanzhilfen für Euro-Länder in einer Schuldenkrise verstießen nicht gegen das Grundgesetz, solange die Haftungsobergrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nicht ohne Zustimmung des Bundestages angehoben werde. Die Bundesregierung musste das völkerrechtlich sicherstellen.
Eine absolute Obergrenze setzte das Verfassungsgericht nicht. Der ESM-Vertrag begründe keine unauflösbare Bindung Deutschlands. Und der Fiskalpakt zwinge die Bundesrepublik nicht zu einer dauerhaften, irreversiblen Festlegung ihrer Wirtschaftspolitik.
Deutschland als letzter Unterzeichner des ESM-Vertrags
Deutschland hatte nach der Eilentscheidung vom September 2012 als letztes Euro-Land den ESM ratifiziert, der mit bis zu 500 Milliarden Euro klamme Euro-Länder stützen soll. Dafür müssen die Euro-Staaten 700 Milliarden Euro Stammkapital bereitstellen, wobei auf Deutschland entsprechend seinem Anteil an der Europäischen Zentralbank 27,15 Prozent entfallen. Bisher sind von den 500 Milliarden 50 Milliarden Euro an Spanien und Zypern vergeben worden. Vom ESM-Vorgänger EFSF mit seinem Gesamtvolumen von 440 Milliarden Euro wurde Griechenland, Portugal und Irland mit insgesamt 188 Milliarden Euro geholfen.
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