„An Gewalt denken“

Scheidung: Sporrer für Verschuldensprinzip

Innenpolitik
17.11.2025 20:53
Porträt von krone.at
Von krone.at

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat Rufe nach einer Abschaffung des Verschuldensprinzips bei Scheidungen eine Abfuhr erteilt. „Wir sollten uns damit befassen, wer die Verantwortung für das Scheitern einer Ehe trägt“, sagte die Ministerin. Man denke an psychische oder körperliche Gewalt.

Ihr nach kann aber der Begriff geändert werden, „wenn dieser (...) manche triggert“. Viele Ehen würden heute noch traditionell geführt, meist bestehe zulasten der Frauen ein wirtschaftliches Ungleichgewicht. Für die wirtschaftlich benachteiligte Ehepartnerin beziehungsweise den benachteiligten Ehepartner müsse es daher Unterhalt geben, als Form der „nachehelichen Solidarität“. Viele Richterinnen und Richter würden den nachehelichen Unterhalt heute als problematisch sehen, sagte Sporrer.

So könne etwa bereits der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung als Verschulden gewertet werden, sagte Richterin Christine Miklau. Daher werde vielen Menschen nach dem Ende der Beziehung auch geraten, in der Wohnung zu bleiben. Das habe „erhebliche und manchmal katastrophale Folgen für die Kinder“. Dass 85 Prozent der Ehen einvernehmlich geschieden werden, führt Miklau darauf zurück, dass eine rasche Trennung gewünscht werde oder man ein Schmutzwäsche-Verfahren vermeiden wolle.

Ehedauer nicht entscheidend
Walter Müller, Präsident der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, plädierte stattdessen für ein verpflichtendes Pensionssplitting. Derzeit würden Ehepartnerinnen und Ehepartner bereits nach nur einem Jahr Ehe einen möglichen lebenslangen Unterhaltsanspruch erwerben können. Eine Person, die sich trenne, weil sie sich in jemand anderen verliebt hätte, erhalte aufgrund des Verschuldensprinzips aber möglicherweise trotz 30 Jahren Ehe keinen befriedigenden Unterhalt.

Peter Barth, Abteilungsleiter im Justizministerium, sprach sich dafür aus, die Verteilung der Aufgaben zwischen den Eheleuten zu berücksichtigen. Ein möglicher wirtschaftlicher Nachteil, zum Beispiel durch Kinderversorgung, sollte durch Geldunterhalt ausgeglichen werden. Am 9. Dezember nimmt die Arbeitsgruppe der Regierung ihre Arbeit auf, um ein neues Scheidungsrecht auszuarbeiten.

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