Klinik wurde verklagt

Embryo vertauscht: Frau trug fremdes Baby aus

Ausland
26.01.2026 11:06
Porträt von krone.at
Von krone.at

Fataler Fehler in einer Befruchtungsklinik im US-Bundesstaat Kalifornien: In der Einrichtung wurden offenbar Embryos vertauscht, eine Frau brachte ein Kind zur Welt, mit dem sie nicht genetisch verwandt ist. Das Baby hat auch nicht die gleiche Hautfarbe wie die Eltern. 

Das betroffene Paar hat die Kinderwunschklinik nun verklagt. Nachdem sie wegen der Hautfarbe des Kindes Zweifel hatten, ob tatsächlich eine genetische Verwandtschaft vorliegt, nahmen sie einen Gentest vor: Dabei stellte sich heraus, dass sie nicht die biologischen Eltern sind. 

Die künstliche Befruchtung fand im März 2025 im Fertility Center of Orlando statt. Die Eltern gingen davon aus, dass der Embryo die Eizelle der Frau und Samenzelle ihres Ehemanns enthielt. Doch nachdem sie ein Mädchen zur Welt gebracht hatte, musste das Paar feststellen, dass das Kind keine weiße Hautfarbe aufwies, wie die vermeintlichen Eltern.

Gegen die Fruchtbarkeitsklinik wurde Klage eingereicht.
Gegen die Fruchtbarkeitsklinik wurde Klage eingereicht.(Bild: kameraone)

Kläger besorgt: Gab es noch mehr Fehler?
Ein anschließender Gentest ergab, dass die Kleine mit keinem der Elternteile biologisch verwandt ist. „Ebenso besorgniserregend für die Kläger ist die offensichtliche Möglichkeit, dass einer anderen Person einer oder mehrere ihrer Embryonen eingesetzt wurden und dass diese Person mit einem oder mehreren ihrer Kinder schwanger ist oder war und diese derzeit betreut“, heißt es in der Klage.

Das Paar informierte die Befruchtungsklinik, um mit den genetischen Eltern des Babys in Kontakt zu treten. Diese habe jedoch nicht auf die Anfrage reagiert. Nach der Schwangerschaft habe das Paar jedoch eine „starke emotionale Bindung“ zu dem Kind aufgebaut. Diese würde mit jedem Tag, den die junge Familie gemeinsam verbringt, noch stärker, wird in der Klage ausgeführt.

Paar bereit, Kind aufzunehmen
Das Paar ist deshalb bereit, das Mädchen zu behalten, allerdings „sollte sie rechtlich und moralisch mit ihren genetischen Eltern vereint werden, sofern diese geeignet, fähig und bereit sind, sie aufzunehmen.“ Die Kläger fordern nun, dass alle Patientinnen, die Embryonen in der Klinik lagern, von dem Vorfall informiert werden. Außerdem verlangen sie, dass das Institut allen Klientinnen der letzten fünf Jahre kostenlose Gentests anbietet. 

Die Klink versprach, aktiv mit den Ermittlungsbehörden für die Aufklärung eines Fehlers zusammenzuarbeiten. „Wir werden unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen weiterhin jede erdenkliche Unterstützung leisten“, hieß es in einer Stellungnahme.

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