Wenn Kälte und Glätte den Alltag bestimmen, steigt nicht nur die Sturzgefahr, sondern auch das Risiko einer Unterkühlung. Das Rote Kreuz und der Samariterbund erklären im neuen Teil der „Krone NÖ“-Serie „Helfen rettet Leben“, wie man in solchen Situationen als Ersthelfer richtig handelt.
Ein eisiger Morgen, eine vereiste Gehsteigkante, ein falscher Schritt – und schon liegt jemand am Boden. Viele unterschätzen dabei jedoch, wie schnell der Körper bei Nässe und Wind auskühlt – selbst bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt. Doch wie hilft man richtig? „Du kannst helfen, indem du hinschaust, nicht wegschaust und die betroffene Person versorgst“, stellt Harald Radschopf, Erste-Hilfe-Experte beim Samariterbund, klar.
Taubheit, Schmerzen, Verfärbungen
„Besonders bei Glätte ist die Unfallgefahr erhöht“, weiß Georgia Praska. Es reicht ein Moment der Unachtsamkeit. „Wenn eine Person stürzt und dabei liegen oder sitzen bleibt, kann der Körper schnell auskühlen“, warnt sie. Typische Symptome einer Erfrierung sind ein Taubheitsgefühl, prickelnde Schmerzen und blaurote Verfärbungen.
Vor der Kälte schützen
Oftmals merken die Betroffenen die Auswirkungen der Kälte in solchen Situationen jedoch nicht sofort. Als Ersthelfer sollte man – sofern möglich – die Person daher dingend in eine warme Umgebung bringen oder sie zumindest mit einer Decke vor den niedrigen Temperaturen und dem kalten Boden schützen, empfehlen die Experten. Wichtig: Eine Wirbelsäulenverletzung muss im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Keine Wärme durch Reiben
„Aber bitte keine Wärme durch Reiben, Wärmeflaschen oder ähnliches zuführen“, appelliert Praska. Stattdessen soll der Betroffene, sofern er bei klarem Bewusstsein ist, die Gliedmaßen selbst bewegen. „Das erzeugt auch Wärme“, erklärt sie. Weiters soll nasse Kleidung bei Möglichkeit durch trockene ersetzt werden, um eine weitere Unterkühlung zu verhindern.

Bewegungen sollen dann auf keinen Fall hastig durchgeführt werden. „Im Zweifelfall unbedingt den Notruf wählen“, betont Radschopf. Offensichtliche Wunden sollten danach versorgt werden, etwa Knochenbrüche oder Schnittverletzungen. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte wird die betroffene Person danach beruhigt und getröstet. Ist der Patient benommen oder bewusstlos, darf er hingegen nicht mehr bewegt werden. Bei fehlender Atmung ist jedoch eine Wiederbelebung erforderlich.
Ziel der „Krone NÖ“-Serie ist es, Menschen die Scheu davor zu nehmen, Erste Hilfe zu leisten. „Unfälle können überall passieren, jederzeit und plötzlich“, weiß Praska.
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