Causa Pilnacek

Liveübertragung von U-Ausschuss: Parteien uneins

Innenpolitik
05.11.2025 18:59

Am Mittwoch haben Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments darüber beraten, ob der kommende U-Ausschuss zur Causa Pilnacek live übertragen werden könnte. Ein Ergebnis gab es nicht, es wurden noch weitere Beratungen vereinbart.

Ungeklärt ist etwa die Frage, wie die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden können. Die zentrale Frage bleibe die Abwägung des Interesses an einer Liveübertragung auf der einen Seite und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite, sagte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger nach der Sitzung. Klar für die Liveübertragungen hatten sich bisher die FPÖ, Grünen und NEOS ausgesprochen. Die SPÖ verwies ebenfalls auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Befragten und den Datenschutz.

„Unser Antrag liegt dem Nationalrat schon vor, das könnte man rasch in die Erste Lesung bringen. Die Chance lebt“, sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker dazu, ob sich eine Änderung der Geschäftsordnung noch rechtzeitig ausgehen könne. Die Befragungen sollen im Jänner beginnen.  Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen, ist diesbezüglich weniger optimistisch. „Interessierte am U-Ausschuss werden wahrscheinlich enttäuscht sein (...)“, sagte sie.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker(Bild: krone.tv)

„Juristisch saubere Lösung möglich“
„Eine juristisch saubere Lösung ist aus unserer Sicht möglich, unter der Voraussetzung, dass alle Beteiligten sich ernsthaft darum bemühen und die Übertragung auch wirklich wollen“, sagte Nikolaus Scherak, stellvertretender Klubobmann der NEOS, am Mittwochabend. Einigen konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter letztendlich aber nicht. „Vereinbart ist ein Folgetermin Ende November, Anfang Dezember unter Beiziehung einer erfahrenen Verfahrensrichterin und eines Verfahrensanwalts“, sagte Hanger.

Als mögliches Vorbild gilt das Modell in Deutschland. Dort sind Ton- und Bildübertragungen grundsätzlich ebenfalls nicht zulässig, allerdings gibt es Ausnahmen, wenn mindestens zwei Drittel der Abgeordneten und die Auskunftspersonen zustimmen. In der Regel betrifft das etwa die Befragung hochrangiger Politikerinnen und Politiker.

Was geklärt werden soll
Der Untersuchungsausschuss, den die FPÖ eingebracht hat, soll eine mögliche politische Einflussnahme auf Ermittlungen im Fall Pilnacek klären. Der ehemalige Justiz-Sektionschef war im Oktober 2023 tot aufgefunden worden. Die Ermittlungsbehörden sprechen von Suizid. Die FPÖ vermutet aber politische Interventionen über das Innen- und Justizministerium sowie das Kanzleramt.

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