Nach dem blauen Wahldebakel im Kärntner Wolfsberg rücken auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare in den Fokus: Eine FP-Politikerin war von den eigenen Parteispezis „abmontiert“ worden und beklagt, dass der Gang zum Gericht mit viel zu hohen Kosten verbunden wäre. Wenn das schon eine Bundesrätin sagt – wie geht es dann Normalbürgern?
Für Aufregung sorgt die Erklärung der freiheitlichen Bundesrätin Isabella Theuermann, warum sie ihre Abwahl aus dem Wolfsberger Stadtsenat, trotz inhaltlicher Rückendeckung der Gemeindeaufsicht des Landes Kärnten, nicht beim für Wahlaufhebungen zuständigen Verfassungsgerichtshof bekämpfen könne: weil es sie rund 50.000 Euro kosten würde.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.