Wolfsberg wird gerügt

FP-Abwahl: Gemeindeaufsicht gibt Theuermann recht!

Politik
14.10.2025 16:57

Lange ließ die Gemeindeaufsicht auf sich warten, nun gibt es eine Entscheidung rund um die Abwahl von Wolfsberger Ex-Stadträtin Isabella Theuermann.

Seit Juni beschäftigte sich die Gemeindeaufsicht mit der Abwahl von Isabella Theuermann als Stadträtin in Wolfsberg. Wie bereits berichtet, wurde sie von ihrer eigenen Partei abmontiert – allerdings nur von zwei ordentlichen Gemeinderäten, die Ersatzgemeinderäte durften nicht wählen. Und genau das kritisierte die Bundesrätin in einer Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeaufsicht.

Nachdem sich zwischenzeitig sogar die Volksanwaltschaft eingeschalten hatte, liegt nun eine Entscheidung vor. Und für die Stadt Wolfsberg fiel diese vernichtend aus: Denn darin zu lesen ist, dass nicht nur die Abberufung als Stadträtin zu Unrecht erfolgt ist, sondern dass der gesamte Antrag durch den Vorsitzenden – damals noch Vize-, heutzutage Bürgermeister Alexander Radl – nicht zugelassen hätte werden dürfen.

Zitat Icon

Ein später Sieg für die Gerechtigkeit – die rote Amtsleiterin und der rote Bürgermeister haben rechtswidrig gehandelt!

Isabella Theuermann, Ex-Stadträtin FPÖ Wolfsberg

Anders als immer wieder behauptet, habe die Stadtgemeinde nie eine gegenteilige Rechtsauskunft von der Gemeindeaufsicht erhalten: „Ergänzend wird seitens der Gemeindeaufsichtsbehörde ausdrücklich festgehalten, dass gegenüber der Stadtgemeinde Wolfsberg keine Rechtsauskünfte zur Abwahl von Stadtratsmitgliedern erteilt wurden, welche von der soeben geschilderten Rechtsauffassung der Gemeindeaufsichtsbehörde abweichen.“ Wieso wurde die Abwahl dennoch zugelassen?

Wird es Konsequenzen geben?
Für Neo-Bürgermeister Radl ist das kein guter Start in seine Amtszeit! Allerdings behalten „alle im Rahmen dieser Abwahl gesetzten Rechtsakte ihre Gültigkeit.“ Das gelte auch für jene Beschlüsse, die durch den eigentlich nicht rechtskonform zusammengesetzten Stadtrat beschlossen wurden. Außer es erfolgt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof.

„Anscheinend muss man in Österreich extrem viel Geld in die Hand nehmen, um zu seinem Recht zu kommen!“, spielt Theuermann darauf an, dass sie als Privatperson vor den Verfassungsgerichtshof ziehen müsste, freut sich aber dennoch darüber, dass sie von der Gemeindeaufsicht Recht bekommen hat. „Nun ist klar: Die rote Amtsleiterin und der rote Bürgermeister haben rechtswidrig gehandelt!“

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