Nach einer Entlassung liegen die Nerven oft blank. Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber, heißt es da oft: Die meisten Prozesse vor dem Arbeitsgericht enden in Niederösterreich klar.
Nicht ausbezahlte Überstunden, falsche Einstufungen und vieles mehr. Vor allem bei Entlassungen enden diese Vorwürfe an Unternehmer oft vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Im Jahr 2024 vertrat die Wirtschaftskammer Niederösterreich heimische Unternehmen bei insgesamt 164 arbeitsrechtlichen Verfahren – 57 gerichtlichen und 107 außergerichtlichen.
Nur wenige schwarze Schafe
„80 Prozent aller Forderungen an Unternehmen vor einem Arbeits- und Sozialgericht, die über uns laufen, werden mit Hilfe von spezialisierten Juristen der WKNÖ-Bezirks- und Außenstellen abgewehrt“, so Wirtschaftskammer-Präsident Wolfgang Ecker.
Im Vergleich dazu: Die WK hat im weiten Land mehr als 116.000 Mitgliedsunternehmen. Ecker: „Verfahren sind also eine absolute Ausnahme. Es zeigt sich, dass heimische Unternehmen auf ihre Mitarbeiter und ein Miteinander schauen.“
Niederösterreichs Unternehmen schauen auf ihre Mitarbeiter und ein gutes Miteinander!

Wolfgang Ecker, Präsident WK-NÖ
Bild: Mag. Rita Newman
Neben den Gerichtsverfahren stehen die WKNÖ-Experten den Betrieben jederzeit für sämtliche arbeitsrechtliche Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. „So werden schon im Vorfeld Ungereimtheiten aus dem Weg geräumt. Dennoch rate ich unseren Betrieben bei arbeitsrechtlichen Vorwürfen rasch mit ihrer WKNÖ-Bezirks- und Außenstelle in Kontakt zu treten. Denn je früher wir Informationen über den Sachverhalt haben, desto besser können wir gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern die weiteren möglichen Schritte diskutieren. Das ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Verfahrensführung“, erklärt Ecker
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