Geld bei Verspätung

Neue EU-Fluggastrechte stärken Passagiere

Ausland
05.02.2014 15:28
Das Europaparlament in Straßburg hat am Mittwoch neue Flugpassagierrechte beschlossen - und damit den für Passagiere schlechteren Vorschlag der EU-Kommission abgeblockt. Fluggäste haben nach den neuen Regeln bei Verspätungen ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigungszahlungen zwischen 300 und 600 Euro. Eine weitere Neuerung: Passagiere dürfen den Rückflug auch antreten, wenn der Hinflug verfällt.

Die Entschädigungsansprüche sind folgendermaßen gestaffelt: 300 Euro werden bei Verspätungen von mehr als drei Stunden bis 3.500 Kilometer fällig. 400 Euro können bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden ab 3.500 Kilometer geltend gemacht werden. Und 600 Euro fallen bei Verspätungen auf Langstreckenflügen von mehr als sieben Stunden und ab 6.000 Kilometer an.

Infolge des EU-Kommissionsvorschlages hätten rund zwei Drittel der Passagiere im Verspätungsfall keinen Anspruch auf Entschädigung mehr gehabt, so der freiheitliche EU-Abgeordnete Franz Obermayr.

Abgeordnete über Beschluss sehr erfreut
Österreichische Abgeordnete begrüßten den Beschluss. "Einige Fluglinien verlangen Zusatzgebühren, wenn neben einem Handgepäckstück auch eine kleine Handtasche, ein Mantel oder die Duty-Free-Einkaufstasche mit an Bord genommen wird. Das wird künftig für alle Flugreisende kostenlos möglich sein", sagte der SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried.

Der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker wertete den Beschluss des EU-Parlaments als eine klare Absage an die EU-Kommission, die in einigen Punkten einzig die Interessen der Fluglinien in den Vordergrund gestellt habe. "Dass man beispielsweise erst nach fünf Stunden Wartezeit ein Recht auf Aussteigen haben soll, wenn ein Flieger auf dem Rollfeld festsitzt, ist ein schlechter Scherz der EU-Kommission", sagte Pirker. Als Meilenstein bezeichnete er außerdem die Abschaffung der "No-Show-Regelung": "Künftig ist es Fluglinien demnach untersagt, einem Fluggast auf dem Rückweg die Beförderung zu verweigern, weil er den Hinflug nicht angetreten hat."

"Rechte der Fluggäste gestärkt"
"Mit diesem Votum haben die Abgeordneten den inakzeptablen Vorschlag der Kommission korrigiert, der nicht die Rechte der Fluggäste, sondern vor allem die Rechte der Airlines gestärkt hätte", sagte die grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger. Das EU-Parlament habe auch sichergestellt, dass im Falle einer Insolvenz oder Pleite einer Airline die Rechte der Passagiere weiter gelten. Die Fluggesellschaften müssten nachweisen, dass sie Maßnahmen getroffen haben, um Passagiere auch im Falle ihrer eigenen Zahlungsunfähigkeit entschädigen zu können.

Fluggesellschaften lehnen verbraucherfreundliche Regeln ab
Gar nicht begeistert zeigte sich die Luftverkehrsbranche. Die verbraucherfreundlichen Entschädigungsregeln werden scharf abgelehnt. Ausgleichszahlungen bereits nach drei Stunden Verspätung würden den Wettbewerb zu Ungunsten der europäischen Fluggesellschaften verzerren, erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Peter Siegloch, am Mittwoch in Berlin. Zudem müssten die Mehrkosten wegen der geringen Margen auf die Ticketpreise aufgeschlagen werden. "Das hilft den Verbrauchern nicht", meinte Siegloch.

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