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Neue Amtsoffenheit

So stellen Sie Ihre Fragen an zuständige Behörde

Österreich
08.09.2025 12:08

Seit dem 1. September gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz, nachdem jeder Bürger Auskünfte von öffentlichen Stellen bekommen kann. Krone+ hat einen Leitfaden zusammengestellt, wie Sie unkompliziert an Ihre gewünschten Informationen kommen.

Bis zum 31. August galt in Österreich bei staatlichen Informationen die Amtsverschwiegenheit. Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes hat nun jeder Bürger das Grundrecht, sich Informationen von österreichischen Behörden und öffentlichen Unternehmen – die zu mehr als 50 Prozent dem Staat gehören – einzuholen. Die befragten Stellen haben ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vier Wochen Zeit zur Beantwortung.

Zwar waren Behörden auch jetzt schon verpflichtet, auf Anfragen zu antworten, allerdings wurden die Gründe für eine mögliche Amtsverschwiegenheit nun geändert. Gründe, warum der Staat weiterhin Auskünfte vermeiden kann, sind folgende:

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