Prozess in Eisenstadt: Der Mann (31) gaukelte der Mittelburgenländerin vor, er wolle Geschenke bringen, die er prompt auf dem Wohnzimmertisch deponierte. Er entnahm 100 Euro „als Anerkennungsbeitrag“ aus ihrer Geldbörste und rempelte die Frau beim Verlassen des Hauses.
Am Nachmittag des 29. Juli verweilte die 78-jährige Dame im Garten ihres Hauses im Bezirk Oberpullendorf und schnitt die Rosen, als ein Auto mit deutschem Kennzeichen in die Einfahrt bog. Der Fahrer erkundigte sich nach dem Ehemann, für den er ein Geschenk habe. „Der kommt erst später“, sagte die Frau. Also übergab der Ungar ihr ein Messerset und folgte der Pensionistin ins Haus. Dort fiel ihm ein, dass sich ja ein weiteres Geschenk für den Mann im Kofferraum befinde: ein 17-teiliges Geschirrservice.
Es geht um räuberischen Diebstahl
Da standen die beiden also im Wohnzimmer, die zierliche Frau und der hünenhafte 31-Jährige, der nun „wenigstens einen Anerkennungsbeitrag“ in Höhe von 200 Euro für die milden Gaben einforderte. „Ich wollte die Sachen gar nicht haben. Aber wenn er sie mir schenkt ...“, sagt die Dame beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt, wo der Hausierer wegen räuberischen Diebstahls angeklagt ist. Denn der Ungar griff in ihre Geldbörse, krallte sich einen Hunderter, steckte ihn ein und gab ihr 20 Euro retour. „80 Euro ist ein realistischer Preis“, sagt er.
Pensionistin will ihm ihren Hunderter „stehlen“
Als er das Haus verlassen wollte, wieselte die 78-Jährige ihm hinterher und versuchte, den 100-Euro-Schein aus seiner Gesäßtasche zu stibitzen. „Möglich, dass sich mein Mandant aus Reflex umgedreht und deshalb die Dame mit dem Ellbogen leicht am Brustbein erwischt hat“, sagt Anwalt Michael Dohr.
Der Angeklagte wollte wegfahren, doch der Wagen sprang nicht an. Also musste er warten, bis die Polizei eintraf, die die Dame gerufen hatte. Noch vor Ort hatte er die 100 Euro zurückzugeben, dafür durfte er Messerset und Service wieder einladen. Die 20 Euro hat er auch wiederbekommen.
„Gott soll auf meine Seele schauen“
Weil „ein Bereicherungsvorsatz nicht nachweisbar“ und „nicht feststellbar ist, ob die Frau mit Gewalt zum Handeln gezwungen wurde“, wird der Hausierer im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Seine letzte Botschaft: „Gott soll auf meine Seele schauen. So etwas werde ich nie wieder tun.“
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