Nun soll es also neuerlich kommen: das Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren. Und das, obwohl der Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Bestimmung der einstigen türkis-blauen Koalition aufgehoben hat.
EINERSEITS hat das Höchstgericht seinerzeit argumentiert, es würde der Islam mit seinen Traditionen damit einseitig diskriminiert. Und die – zumeist weit links stehenden – Befürworter von Multikulti wenden ein, dass es lächerlich sei, da doch im ländlichen Raum jede alte Bäuerin ein Kopftuch getragen habe.
ANDERERSEITS ist das Argument der Familienministerin Claudia Plakolm nicht von der Hand zu weisen, dass es um das Kindeswohl gehe und nicht um Religion. Wobei das Kopftuch eben doch als Symbol für einen fundamentalistischen Islam gesehen werden müsse.
Und den Verfassungsrichtern sei ins Stammbuch geschrieben, dass wir trotz der absolut zu befürwortenden Trennung von Staat und Religion ein Land mit einer christlich geprägten Kultur sind. Und wenn die Politik da Maßnahmen gegen die zunehmende Islamisierung unseres Alltagslebens und der Gesellschaft insgesamt ergreife, sei das nur gut und recht.
Nun kann man das Kopftuchverbot als reine Symbolpolitik abtun, die an der Islamisierung nichts ändert. Dennoch ist es wohl ein politisch vernünftiges Symbol, weshalb auch die oppositionellen Freiheitlichen dem eigentlich zustimmen sollten.
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