Motorrad oder Roller fahren, das ist die totale Freiheit auf zwei Rädern. Mit wehendem Hemd am Stau vorbei, gratis parken, wo man will - herrlich! Oder nicht? Nicht ganz. Man muss schon genau hinschauen, was erlaubt ist und was nicht, warnt der ÖAMTC.
Reicht der Helm wirklich als Schutzausrüstung?
Dem Gesetz nach genügt ein geeigneter Helm. Der ÖAMTC empfiehlt jedoch dringend, auch angemessene Schutzbekleidung aus abriebfester Jacke und Hose mit integrierten Protektoren sowie Handschuhe und festes Schuhwerk zu tragen: Schon kleinste Zwischenfälle können auf ungeschützter Haut zu schweren Verletzungen führen. Ungeeignetes Schuhwerk kann zudem die Bedienung von Fußbremse und Schaltung erschweren, ebenso wie das sichere Abstützen im Stand.
Darüber hinaus sehen Versicherungen – und inzwischen auch der Oberste Gerichtshof – bei fehlender Schutzbekleidung eine Mitschuld des Verletzten, was zu einer Minderung von Schmerzengeld-Ansprüchen nach Unfällen führt.
Durch den Verkehr schlängeln – erlaubt oder verboten?
Vor roten Ampeln oder im Stau ist das Vorfahren zwischen stehenden Fahrzeugen in Österreich grundsätzlich erlaubt – allerdings gibt es keinen totalen Freibrief fürs Vorbeifahren, es muss „ausreichend Platz zur Verfügung stehen“. Das bedeutet: Sperrlinien dürfen dabei nicht überfahren werden und das Befahren des Pannenstreifens (ohne Panne) oder der Rettungsgasse ist ebenfalls verboten und strafbar.
„Das Durchschlängeln durch fahrende Kolonnen ist extrem gefährlich – in erster Linie für die Biker selbst. Andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht damit, können jederzeit ausscheren oder erschrecken und verreißen“, warnt Scheiblauer.
Wichtig: In Deutschland ist das Durchschlängeln praktisch grundsätzlich verboten.
Gelten (kostenpflichtige) Kurzparkzonen auch für Motorräder?
Richtig ist: Motorräder sind von der Gebührenpflicht in Kurzparkzonen ausgenommen, müssen keinen Parkschein ausfüllen und tun sich dementsprechend bei der Parkplatzsuche deutlich leichter. Dennoch können Halte- und Parkverbote, wie etwa das Anrainerparken in Wien, sehr wohl auch für Motorräder gelten.
„Code 111“ im EU-Führerschein überall gültig?
Mit dem „Code 111“ können Besitzer eines B-Führerscheins in Österreich Motorräder bzw. -roller bis 125 ccm fahren. In der EU wird diese Berechtigung derzeit nur in Italien und Lettland vollständig anerkannt. Portugal verlangt darüber hinaus ein Mindestalter von 25 Jahren, Spanien zumindest drei Jahre Besitz der Klasse B und Tschechien erlaubt nur das Lenken von Automatikfahrzeugen. In den übrigen EU-Ländern wird der „Code 111“ nicht anerkannt.
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