Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform RedTube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gelte laut RedTube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend mache, so die "Frankfurter Rundschau".
"Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird", feierte RedTube-Vizepräsident Alex Taylor das Urteil.
Zuvor hatten bereits einige Kammern des zuständigen Landgerichts Köln signalisiert, "dass sie die inzwischen aufgetauchten Bedenken unter anderem an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten", wie es in einer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag heißt.
Die Kammern neigten daher laut eigenen Angaben dazu, "an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde". Eine endgültige Rechtsprechung zum Thema Streaming steht aber noch aus.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.