Die Regierung setzt den Lebensmittelhandel unter Druck. Konsumentenschutzministerin Korinna Schumann(SPÖ) kündigt gegenüber der „Krone“ eine Klage gegen die vier größten Handelsketten an. Dieser Schritt wird die Debatte um Lebensmittelpreise neuerlich anheizen. Die Reaktionen des Handels werden nicht lange auf sich warten lassen.
Das Sozialministerium hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, eine Klage gegen die vier größten Lebensmittelhändler Österreichs einzubringen. Im Zentrum steht die Frage, ob bei Rabattaktionen die gesetzlich vorgeschriebene Preistransparenz eingehalten wurde. Konkret geht es um die Verpflichtung, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen. Diese Regelung, die auf einer EU-weiten Vorgabe basiert, soll sicherstellen, dass Konsumenten nachvollziehen können, ob ein angegebener Rabatt tatsächlich eine Ersparnis bringt – oder lediglich einen Vergleich mit einem kurzfristig erhöhten Preis darstellt.
Sozialministerin Schumann betont, dass es um die Notwendigkeit klarer und fairer Spielregeln gehe: „Die Menschen sind seit Jahren stark durch hohe Preisen belastet – und gerade beim Lebensmitteleinkauf zählt jeder Euro. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Preisaktionen für alle nachvollziehbar und fair sind. Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich darauf verlassen können, dass angegebene Rabatte auch tatsächlich einen Vorteil bringen.“
40 Prozent aller Lebensmitteleinkäufe im Rahmen von Aktionspreisen
Schumann verweist auf die hohe Relevanz des Themas gerade im österreichischen Kontext: Rund 40 Prozent aller Lebensmitteleinkäufe erfolgen hierzulande im Rahmen von Aktionspreisen – ein EU-weiter Spitzenwert. Gerade dort, wo Rabatte eine so zentrale Rolle im Alltag spielen, seien verlässliche Preisangaben besonders wichtig. Die Sozialministerin erklärt: „Wir merken, dass viele Menschen die Preisentwicklungen bei Lebensmitteln als schwer nachvollziehbar empfinden. Das führt zu Verunsicherung – besonders in Zeiten, in denen das Haushaltsbudget ohnehin seit Jahren stark belastet ist. Viele Menschen sind deswegen auf Aktionen und Rabatte angewiesen. Es ist unsere Aufgabe, hier für mehr Klarheit zu sorgen und Vertrauen in Preisinformationen wieder zu stärken.“
Wir merken, dass viele Menschen die Preisentwicklungen bei Lebensmitteln als schwer nachvollziehbar empfinden. Das führt zu Verunsicherung – besonders in Zeiten, in denen das Haushaltsbudget ohnehin seit Jahren stark belastet ist.
Korinna Schumann, Sozial- und Konsumentenschutzministerin
Die Unternehmen begründen die teils gestiegenen Preise mit den gestiegenen Kosten des Handels – die Rentabilität liege zwischen 0,5 und 2,5 Prozent. Der Handelsverband verweist zudem auf territoriale Lieferbeschränkungen und den viel diskutierten „Österreich-Aufschlag“. Große Hersteller würden es Einzelhändlern sehr schwer machen oder gar unmöglich machen, Produkte in anderen EU-Ländern zu beziehen und weiterzuverkaufen. Internationale Hersteller könnten daher in den einzelnen Ländern unterschiedliche Preise verlangen, wobei hier in der Regel kleinere Länder wie Österreich oder Belgien benachteiligt wären. Die EU sei aufgerufen, gegen diese Praktiken vorzugehen.
VKI strebt gerichtliche Unterlassung an
Die eingereichten Klagen des VKI, die in enger Abstimmung mit dem Sozialministerium vorbereitet wurden, zielen auf eine gerichtliche Unterlassung: Die betroffenen Handelsunternehmen sollen verpflichtet werden, künftig auf die Bewerbung von Preisnachlässen zu verzichten, wenn diese nicht auf dem tatsächlichen 30-Tage-Tiefstpreis beruhen. Das Ziel ist es, gängige Praktiken der Preisgestaltung im Aktionsbereich einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und langfristig faire Standards für alle Marktteilnehmer zu schaffen. „Wir möchten erreichen, dass sich alle Beteiligten – Handel wie Konsumenten – auf faire Rahmenbedingungen verlassen können“, so Schumann abschließend.
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