Der Angeklagte wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und schwerer Nötigung schuldig gesprochen. Er hatte sich nicht geständig gezeigt. In einem aussagepsychologischen Gutachten wurden die Angaben des Opfers aber als glaubwürdig und nachvollziehbar erachtet.
Vater "bedrohte Tochter mit dem Umbringen"
Laut Anklage hat der Familienvater im Jänner 2004 damit begonnen, seine Tochter erstmals unsittlich zu berühren. Das Mädchen war damals gerade einmal fünf Jahre alt. Ab 2008 wurden die Übergriffe offenbar intensiver, der 45-Jährige soll sein Kind danach auch vergewaltigt und zugleich massiv unter Druck gesetzt haben. "Er bedrohte die Tochter mit dem Umbringen, sollte sie etwas vom Missbrauch erzählen", erklärte Staatsanwältin Barbara Feichtinger im Prozess. Erst im Herbst 2012 endete für das Mädchen das Martyrium.
Das Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer ist deshalb nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hat. Der Strafrahmen für den Angeklagten reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahre Haft.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.