Preisschock

Nach Gratis-Termin bei Anwalt kam Rechnung

Ombudsfrau
22.06.2025 06:00

Ein Wiener Pensionist soll nach einem Gratis-Anwaltstermin eine horrende Rechnung zahlen. Die Anwaltskammer empfiehlt, Details im Vorfeld zu fixieren.

Einen Beratungsgutschein, den er von einer Organisation bekommen hatte, wollte Peter N. (Name geändert) bei einem Wiener Rechtsanwalt einlösen. Im Zuge des Gesprächs sei die Frage nach einer Deckung durch die Rechtsschutzversicherung für den besprochenen Rechtsfall aufgekommen. „Die Frage war, soll ich anfragen oder der Rechtsanwalt“, schildert der Pensionist. Man einigte sich darauf, dass der Anwalt die Anfrage stellt. Dabei sei zu keinem Zeitpunkt die Rede von möglicherweise anfallenden Kosten gewesen.

Versicherung lehnte Deckung ab
Die Versicherung lehnte eine Deckung jedenfalls ab. „Es wurde noch einmal vom Anwalt angesucht, selber Fall, aber späteres Datum. Es kam wieder eine Ablehnung. Dann habe ich den Rechtsanwalt angerufen und gesagt, er soll alles lassen und nichts mehr tun“, so Herr N. weiter.

Preisschock: Rechnung betrug 800 Euro
Es folgte eine Rechnung. Unterm Strich knapp 800 Euro, in Kulanz pauschaliert auf die Hälfte. „Ich bin einfach nur fassungslos und sehr verzweifelt“, wandte sich Herr N. an die Ombudsfrau. Aus Angst, dass weitere Kosten entstehen, habe er den Betrag bezahlt. Er sehe das aber nicht ein, weil er nie darüber aufgeklärt worden sei, dass nicht alles vom Beratungsscheck gedeckt sei.

Aufklärung zu Kosten ist wichtig
Grundsätzlich gehe der Oberste Gerichtshof davon aus, dass jedem Rechtsuchenden klar ist, dass Rechtsanwälte nicht gratis arbeiten, sondern ein „angemessenes Honorar“ geschuldet werde, so die Wiener Rechtsanwaltskammer auf Anfrage. Im konkreten Fall dürfte es zu einem Missverständnis gekommen sein. Genau deshalb empfehle man, die Auftragsgrundlagen und die Aufklärung zu Kosten schriftlich festzuhalten. Idealerweise sollten die voraussichtlichen Kosten möglichst transparent dargelegt und im Detail besprochen werden. Dies sei aber kein gesetzliches Erfordernis. Es helfe jedoch, Missverständnisse für beide Seiten zu vermeiden. In diesem Fall wäre es sicher gut gewesen.

Porträt von Ombudsfrau
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