Nach „Home Invasion“

Bekannter bot Räuber nach Einbruch Unterschlupf

Tirol
30.12.2025 09:48
Porträt von Anna Unterleitner
Porträt von Andreas Moser
Von Anna Unterleitner und Andreas Moser

Eine bewaffnete „Home Invasion“ in Schwaz in Tirol hatte im Februar für einiges Aufsehen gesorgt. Samt Nachspiel vor Gericht, denn es setzte 4,5 Jahre Haft für den Haupttäter. Vor dem Innsbrucker Landesgericht musste sich am Montag auch ein Bekannter (31) verantworten. Dieser soll von der Tat gewusst und den Räuber bei sich beherbergt haben.

Blick zurück: Wie bereits berichtet hatte die Beute aus 1500 Euro sowie etwa zehn Gramm Kokain bestanden. Der Haupttäter hatte wegen Spiel- und Kokainsucht Geld gebraucht, wie er beim Prozess im Juni freimütig einräumte. Sein 31-jähriger Bekannter soll ihm damals geholfen haben, sich vor der Polizei zu verstecken. Damit habe er die Ermittlungen erschwert.

„Habe nicht geglaubt, dass es mein Freund war“
Der nun wegen Begünstigung angeklagte Tiroler hat eine abgeschlossene Handwerksausbildung, steckt aber selbst tief im Drogenmilieu. Beim Prozess wirkte er gezeichnet, will aber eine Langzeit-Therapie beginnen und sagte aus: „Er war mein Schulfreund. Ich habe nicht geglaubt, dass er die Tat begangen hat.“

Für die Staatsanwältin stand außer Frage, dass der Angeklagte nichts vom Überfall wusste.
Für die Staatsanwältin stand außer Frage, dass der Angeklagte nichts vom Überfall wusste.(Bild: Christof Birbaumer)

Immer wieder habe er dem Freund Unterschlupf gewährt und seit Jahren sogar seinen Hund betreut. Vom brutalen Raub habe er nichts gewusst, als der Freund zeitnah bei ihm zuhause auftauchte.

Das ließ die Staatsanwältin nicht so stehen. Sie wies auf die Aussage der bereits wegen Begünstigung verurteilten Freundin hin. Diese und sogar der Haupttäter selbst hatten zugegeben, dass alle eingeweiht waren. Die Staatsanwältin sprach von einem „selektiven Gedächtnis“ des 31-Jährigen, denn an manches in diesen Tagen konnte er sich gut erinnern. Und sie hielt ihm vor: „Sie haben die Ermittlungen behindert. Wegen Ihnen saß ein Unschuldiger in Untersuchungshaft.“

Das Urteil lautete auf 960 Euro Geldstrafe, das der Angeklagte nach kurzer Beratung mit Anwalt und Eltern annahm. Eine bedingte Geldstrafe von 160 Euro vor dem Bezirksgericht Schwaz wegen eines Drogendelikts wurde nicht widerrufen. Die Eltern verfolgten den Prozess teils emotional, hielten aber trotz seiner Abwege stets zum Sohn und zahlen nun auch die Kosten.

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