Finanzminister einig

Bulgarien bekommt mit 1. Jänner 2026 den Euro

Wirtschaft
19.06.2025 19:24

Die Länder mit Euro-Gemeinschaftswährung sind bereit, Bulgarien in ihren Kreis aufzunehmen. Die Finanzminister der Länder stimmten bei einem Treffen in Luxemburg zu, dass das Balkanland der Eurozone beitritt. Ursprünglich war der Beitritt schon für vergangenes Jahr geplant.

Anfang des Monats hatten die Europäische Kommission und die EZB mitgeteilt, Bulgarien erfülle die für eine Euro-Einführung notwendigen Kriterien. Nun gaben auch die Finanzminister dem Beitritt des Balkanlandes zur Eurozone zum 1. Jänner 2026 grünes Licht.

Dazu gehören Preisstabilität, solide öffentliche Finanzen und stabile Wechselkurse. Die Inflation zum Beispiel darf nicht aus dem Ruder laufen, damit der Wert des Geldes gewahrt und seine Kaufkraft erhalten bleibt.

Die Euro-Beitrittskandidaten müssen zudem nachweisen, dass sie ihre Staatsverschuldung im Griff haben. Und sie müssen dafür sorgen, dass der Wechselkurs ihrer Landeswährung stabil bleibt, damit zum Beispiel Unternehmen vorausschauend planen können.

Beitritt wurde verschoben
Ursprünglich war die Euro-Einführung in Bulgarien für Anfang 2024 geplant. Unter anderem wegen der damals vergleichsweise hohen Inflationsrate von 9,5 Prozent wurde der Beitritt verschoben. Aus Sicht der EU-Kommission war das Kriterium der Preisstabilität nicht erfüllt.

Bulgarien gehört zu den ärmeren EU-Ländern und ist beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf der Bevölkerung auch 2024 EU-Schlusslicht – obwohl die Wachstumsraten höher waren als anderswo. Das Balkanland ist seit 2007 Mitglied der Europäischen Union und wäre das 21. Land mit der Gemeinschaftswährung. In Bulgarien wird die Debatte um die Einführung des Euro von heftigen Protesten begleitet.

Zustimmung der EU-Finanzminister notwendig
Als Nächstes müssen nun die Finanzminister aller EU-Länder den Plänen zustimmen, bevor die EU-Staats- und Regierungschefs voraussichtlich Ende Juni über den Beitritt Bulgariens zur Eurozone diskutieren werden. Abschließend müssen nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der EZB die Mitgliedsstaaten auf Ebene der Finanzminister die notwendigen Rechtsakte verabschieden.

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