In rund fünf Wochen muss sich jener Ex-Soldat, der vor mehr als sechs Monaten in einem Wachzimmer in Spittal an der Drau in Kärnten einen Kollegen erschossen hat, wegen Mordverdachts vor Gericht verantworten.
Das schmerzvolle Warten der Opferfamilie hat bald ein Ende: 225 Tage nach dem tödlichen Schuss auf Grundwehrdiener Mustafa P. am 22. Oktober des Vorjahres in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau wird der Schütze am Landesgericht Klagenfurt auf der Anklagebank Platz nehmen. Entgegen der abenteuerlichen Unfallversion des seither in U-Haft sitzenden 21-Jährigen hat die Justiz – wie berichtet – vor einigen Wochen Mordanklage erhoben.
Ob die acht Geschworenen, die ihre „Einberufung“ wohl erst per Post erhalten, der gleichen Meinung sein werden, wird sich am 4. Juni weisen. Sofern überhaupt ein von 9.15 bis 17 Uhr anberaumter Prozesstag ausreichen wird. „Eine derartige Anklage an einem Tag über die Bühne zu bringen, ist eine Mammut-Aufgabe. Zumal ja auch mehrere Gutachter vorgeladen sind“, so Nikolaus Rast, der als Anwalt der Opferfamilie neben der Staatsanwältin Platz nehmen wird.
Ich bin gespannt, ob ein Prozesstag bei so einer Anklage tatsächlich ausreichend sein wird. Es ist jedenfalls ein Mammut-Programm.
Nikolaus Rast, Anwalt der Opferfamilie
Für einen Schuldspruch braucht es unter den Geschworenen jedenfalls eine Stimmenmehrheit – stehen diese nach ihrer Beratung bei 4:4 Stimmen, würde der Angeklagte bezüglich der Mordanklage freigesprochen werden. Kommt es am Ende tatsächlich zu einem Schuldspruch, entscheiden die drei Richter (Dietmar Wassertheurer hat den Vorsitz) schließlich gemeinsam mit den acht Geschworenen über das Strafmaß.
20 Jahre als mögliche Höchststrafe
In diesem Fall würde die mögliche Höchststrafe bei 20 Jahren Gefängnis liegen. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt allerdings noch keine 21 Jahre, und demnach offiziell laut Justiz noch nicht als Erwachsener behandelt wird, bliebe dem mittlerweile 21-Jährigen die lebenslange Höchststrafe erspart.
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