Kurioser Fall

Parkstrafe, obwohl Tiroler gar nicht vor Ort war

Tirol
02.05.2025 16:00

Immer mehr private Firmen überwachen Parkplätze vor diversen Geschäften. Sie sind unerbittlich beim Strafen. Und zuweilen treibt das Vorgehen der privaten Parksheriffs skurrile Blüten, wie ein Tiroler jüngst erfahren musste.  

Dieses Geschäftsmodell ist ein wachsendes Ärgernis für Autofahrer. Die Rede ist von jenen Firmen, die Parkplätze von Geschäften, Tankstellen und sogar Gemeinden überwachen. Eine Minute länger im Geschäft – und schon wird unerbittlich gestraft. Ein Autofahrer aus dem Raum Innsbruck erlebte kürzlich eine böse Überraschung.

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Was mich sofort gestresst hat, war die Zahlungsfrist. Der Brief lag am 24. April in meiner Post, aber an diesem Tag lief auch schon die Zahlungsfrist ab.

Der Betroffene

Ihm flatterte ein Strafbescheid der Firma ParkRaum Management Austria mit Sitz in Salzburg ins Haus: 66 Euro für zu langes Parken bei einem Geschäft in der Innsbrucker Haller Straße. „Was mich sofort gestresst hat, war die Zahlungsfrist. Der Brief lag am 24. April in meiner Post, aber an diesem Tag lief auch schon die Zahlungsfrist ab. Bei Verzug wurde mit einem Rechtsanwalt gedroht“, schildert der Betroffene und meint: „Da wird richtig viel Druck aufgebaut.“

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Was wäre gewesen, wenn ich keine Beweise für meine Unschuld gehabt hätte?

Autofahrer

28 Stunden Parkdauer machten Tiroler stutzig
Als der vermeintliche Parksünder den Brief dann genau unter die Lupe nahm, offenbarte sich eine weitere und noch viel größere Merkwürdigkeit. Mehr als 28 Stunden soll der Tiroler auf dem Parkplatz gestanden sein. „Wie kommen die zu so einer Feststellung?“, wunderte sich der Autofahrer. Zumal in dem Schreiben betont wurde, dass der Parkverstoß bildlich dokumentiert sei. ParkRaum Management verwies auf eine Videoüberwachung.

(Bild: Privat)

Beweise, dass Autofahrer nicht am „Tatort“ war
Was das wachsame Auge der Parksheriffs gesehen hat, ist unklar. Das Auto des Tirolers kann es aber nicht gewesen sein. Denn dieses stand nach einem kurzen Stopp bei besagter Filiale beim ÖAMTC und am nächsten Vormittag in der Kurzparkzone der Innenstadt. „Beides kann ich belegen“, kann der Autofahrer auf seine Kreditkartenabrechnung fürs Handy-Parken und eine Bestätigung des ÖAMTC für den Besuch am Stützpunkt verweisen.

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Was wäre gewesen, wenn ich keine Beweise für meine Unschuld gehabt hätte? Oder wenn mir nur ein paar Minuten Überziehung vorgeworfen worden wären? Dann würde ich mir wohl schwertun mit meiner Verteidigung.

Der Betroffene

Nach aufwendigem Hin und Her Fehler zugegeben
Der Tiroler trug alle Beweise für seine Unschuld zusammen und schrieb der Parkfirma. Viel Aufwand dafür, dass ParkRaum Management schließlich den Fehler zugeben musste. Beim Innsbrucker bleibt ein schaler Nachgeschmack. „Was wäre gewesen, wenn ich keine Beweise für meine Unschuld gehabt hätte? Oder wenn mir nur ein paar Minuten Überziehung vorgeworfen worden wären? Dann würde ich mich wohl schwertun mit meiner Verteidigung“, hat der Autofahrer berechtigte Fragen. Seine Erkenntnis: „Es kann nicht im Sinne des Geschäfts sein, wenn Kunden sofort und offenbar auch fälschlicherweise gestraft werden.“

Der ÖAMTC – bei dem der Tiroler zur vermeintlichen Tatzeit war – rät, sich im Fall des Falles beraten zu lassen. Die Rechtsabteilung des Autofahrerclubs hatte zuletzt deutlich mehr Anfragen dazu. Zum Geschäftsmodell der privaten Parksheriffs gibt es laut Juristen mehrere strittige Punkte.

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