Fotografin als Opfer

Indien: Erneut Gruppen-Vergewaltiger vor Gericht

Ausland
19.09.2013 16:02
Nach der Gruppenvergewaltigung einer jungen Fotografin in Indien sind am Donnerstag die fünf mutmaßlichen Täter (im Bild einer von ihnen) vor Gericht angeklagt worden. Den vier erwachsenen Verdächtigen wurde vor einem Gericht in Mumbai neben Vergewaltigung unter anderem auch Freiheitsberaubung, Zerstörung von Beweisen und Verschwörung vorgeworfen, wie ein Polizeisprecher sagte. Ein zur Tatzeit Minderjähriger wurde vor ein Jugendgericht gestellt.

Eine 22-jährige Fotografin war am 22. August zu Aufnahmen für eine Fotoreportage in einem verfallenen Industriegebäude in einem wohlhabenden Wohnviertel der Wirtschaftsmetropole unterwegs, als sie von fünf Männern angegriffen wurde. Ihr männlicher Begleiter wurde geschlagen und gefesselt, während sich die Angreifer mehrfach an ihr vergingen. Sie trug Verletzungen davon und wurde mehrere Tage lang im Krankenhaus behandelt.

Eltern des Opfers fordern "strengstmögliche Strafe"
Wenige Tage nach der Gruppenvergewaltigung zitierte die Zeitung "The Times of India" die Fotografin mit den Worten, eine Vergewaltigung sei "nicht das Ende des Lebens". Ihre Familie forderte in einer Erklärung "strengstmögliche Bestrafungen" der Täter.

Der Vorfall sorgte in der Öffentlichkeit für Empörung und fachte die Debatte um die Behandlung von Frauen in der indischen Gesellschaft erneut an. Ursprünglicher Auslöser der öffentlichen Diskussion war die brutale Gruppenvergewaltigung einer 23-jährigen Studentin in Neu-Delhi im vergangenen Dezember. Die junge Frau wurde so schwer misshandelt, dass sie zwei Wochen später ihren Verletzungen erlag.

Todesurteile für vier Männer nach Gruppenvergewaltigung
Vier Männer wurden in dem Fall vergangene Woche zum Tode verurteilt, gegen einen zur Tatzeit Minderjährigen wurde die Höchststrafe nach Jugendrecht in Höhe von drei Jahren Haft verhängt. Die äußerste Grausamkeit, mit der die Täter vorgegangen waren, und auch die Signalwirkung waren die Gründe, die der Richter bei seinem Urteilsspruch anführte.

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