Unglaubliches brachte eine Zufallskontrolle der Polizei in Kalsdorf zutage: Ein betrunkener Steirer (44) war nicht nur zehn (!) Jahre ohne Führerschein mit einem Mehr-Tonner unterwegs, er und seine Kollegen begingen auch einen systematischen Betrug mit den Fahrerkarten ihrer Speditionsfirma bei Fahrten ins Ausland.
Auf der Triesterstraße zwischen Kalsdorf und Feldkirchen bei Graz stoppten Polizisten vergangenen Oktober einen Pkw-Lenker im Rahmen einer Routinekontrolle. Auf die Frage der Beamten nach seinem Führerschein erklärte der 44-Jährige, dass er sie in der Firma vergessen hätte. Allerdings hatte er zufälligerweise ein Foto seines „Scheins“ am Handy.
Mit Führerschein eines anderen ausgewiesen
Doch dieses Foto kam den Polizisten von Beginn an suspekt vor, zudem verstrickte sich der leicht betrunkene Lenker bei Nachfrage nach seinen Daten immer mehr in Widersprüche. Kein Wunder: War es doch nicht sein Führerschein, sondern der eines Kumpels. Dann rückte der Steirer auch mit der Sprache heraus. Er hat seit über zehn Jahren keinen „Schein“ mehr, der wurde ihm abgenommen.
Die Beamten nahmen weitere Ermittlungen auf und deckten in der Firma des Mannes systematischen Missbrauch von Lkw-Fahrerkarten auf. Der 44-Jährige und drei seiner Kollegen, die für einen Blumengroßhändler Speditionsfahrten nach Holland machten, waren entgegen den gesetzlichen Bestimmungen oftmals alleine und unter Missachtung sämtlicher Lenk- und Ruhezeiten unterwegs.
Ein Lenker fuhr allein mit mehreren Fahrerkarten
Um das zu vertuschen, verwendete ein Lenker auf seiner Route nach Holland Fahrerkarten unterschiedlicher Personen, um so einen zweiten Fahrer vorzutäuschen, damit alle Zeiten auf dem digitalen Fahrtenschreiber zusammenpassen.
Durch falsche Angaben und andere Tricks versuchten die Verdächtigen der Polizei, die Ermittlungen zu erschweren. Trotzdem gelang es den Beamten, dem Quartett zumindest 19 gefährliche Fahrten nach Holland nachzuweisen.
Anzeige auf freiem Fuß
Die Männer zeigten sich nur teilweise geständig. Sie werden unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung, der Fälschung besonders geschützter Urkunden und der mehrfachen Fälschung von Beweismitteln an die Staatsanwaltschaft angezeigt.
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