Ab 1. November gilt für Autos unter 3,5 Tonnen die Winterreifenpflicht. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit den falschen Reifen unterwegs ist, riskiert eine saftige Geldstrafe.
Für Pkw und leichte Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen beginnt am 1. November die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Diese dauert bis zum 15. April an. Für Autofahrer heißt das: Sobald Schnee, Eis oder Schneematsch auf der Fahrbahn liegen, müssen geeignete Reifen auf allen vier Rädern montiert sein.
Ausnahme nur für Mopeds, Mofas und Motorräder
Die Winterreifenpflicht gilt für Autos, Autos mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen und für Mopedautos. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind Mopeds, Mofas und Motorräder.
Bis zu 10.000 Euro Strafe
Wenn die Straße trocken ist und keine winterlichen Verhältnisse herrschen, bleibt die Fahrt mit Sommerreifen erlaubt. Wer jedoch bei winterlichen Verhältnissen ohne die vorgeschriebenen Reifen erwischt wird, riskiert hohe Verwaltungsstrafen. Im Extremfall können diese bis zu 10.000 Euro hoch sein. Zudem kann die Polizei die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagen.
Welche Reifen darf man verwenden?
Erfüllt werden die nötigen Kriterien von Reifen mit den Bezeichnungen „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ (Matsch und Schnee) und einer Profiltiefe von mindestens vier bzw. mindestens fünf Millimetern bei Diagonalreifen. Seit 2018 gelten auch Reifenmodelle, mit dem sogenannten Schneeflockensymbol, als Winterreifen.
Diese Alternative ist ebenfalls zulässig:
Ist die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt, können als Alternative zur Winterbereifung auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden.
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