Vater freigesprochen

Baby misshandelt: Acht Jahre Haft für Mutter (23)

Österreich
23.08.2013 13:44
Weil sie ihr zwei Monate altes Baby schwer misshandelt und ihm zahlreiche Knochenbrüche zugefügt hatte, ist am Freitag eine 23-Jährige in Eisenstadt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der jungen Frau und dem 25-jährigen Vater des Kindes war fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen worden. Der Mann wurde im Zweifel vom Schöffensenat freigesprochen und enthaftet. Das über die 23-Jährige verhängte Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Fall war im September des Vorjahres aufgeflogen, als den Ärzten bei einer Untersuchung des kleinen Mädchens zahlreiche Verletzungen auffielen. Insgesamt 39 Knochenbrüche seien bei dem Baby festgestellt worden, erläuterte eine gerichtsmedizinische Sachverständige. Auch eine Schwellung am Ohr - "durch einen heftigen, direkten Schlag" - und kleinere Verletzungen im Gesicht wurden entdeckt. 

"Verletzungen mit besonderen Qualen verbunden"
Die "massivste" Verletzung sei ein Schädelbruch am Hinterkopf mit Hirneinblutung gewesen. Dabei dürfte der Kopf gegen die Wand oder gegen den Boden geschlagen worden sein, erläuterte die Sachverständige. "Ganz sicher waren die Verletzungen mit besonderen Qualen verbunden", berichtete Kinder- und Jugendneuropsychiater Werner Gerstl. "Es gibt keinen Skelettbereich, der nicht von einer Fraktur betroffen war. Die Ich-Entwicklung kann tiefen Schaden genommen haben", erklärte der Facharzt für Kinderheilkunde.

Keine Zeugen vorhanden
Staatsanwalt Christian Petö hielt das Problem fest, dass man ein kleines Opfer habe, das selbst nicht erzählen könne, was passiert sei, und dass man auch keine Zeugen habe. Es handle sich um Indizien, die Beweise müsse man wie ein Puzzle zusammensetzen, dann ergebe es ein klares Bild. 

Für den Staatsanwalt sei die Angeklagte die Täterin, obwohl beide - die 23-Jährige wie auch der Vater des Babys - Gelegenheit gehabt hätten, das Mädchen so schlimm zu verletzen. "Bei ihr weiß man überhaupt nicht, was man glauben soll oder nicht", erklärte Petö. Zu oft hätte die 23-Jährige seit ihrer ersten Einvernahme gelogen und Dinge erfunden sowie Zeugen beeinflusst. 

Hohes Strafausmaß soll "generalpräventive Wirkung" haben
Der Schöffensenat begründete das hohe Strafausmaß mit "generalpräventiver Wirkung". Die Angeklagte habe sich auch von drei Vorstrafen nicht beeindrucken lassen, habe bei Aussagen gelogen, allen anderen etwas vorgemacht. "Das Beweisverfahren hat für uns zweifelsfrei ergeben, dass die Mutter die Verletzungen zugefügt hat", so die Vorsitzende des Schöffensenats. 

Den Freispruch des Vaters begründete die Vorsitzende damit, dass es keine äußerlichen Verletzungen gegeben habe und dem 25-Jährigen daher dieser Vorwurf nicht zu machen sei. Auch ein Vorsatz habe nicht vorgelegen.

"Liebe meine Kinder von ganzem Herzen"
"Ich liebe meine Kinder von ganzem Herzen. Ich war eine schlechte Mutter, ich hatte andere Sachen im Kopf", so die verweinte Angeklagte vor Gericht. Der 25-jährige Vater des misshandelten Kindes entschuldigte sich, "dass ich es nicht vorher gemerkt habe". Er finde es "unfassbar", was seiner Tochter passiert sei.

Die Angeklagte muss ihrem schwer misshandelten Kind 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für sämtliche weitere gesundheitliche Schäden, die damit in Zusammenhang stehen, aufkommen. Die 23-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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