In Tirol wird es noch eine Weile dauern, bis Windräder aufgestellt werden. Es soll zwar laut Studie 160 mögliche Standorte geben, die Landesumweltanwaltschaft sieht aber nur wenige Projekte als genehmigungsfähig an.
Die Landesumweltanwaltschaft vertritt in der aktuellen Diskussion um die Windkraft die Ansicht, „dass die Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern wie Solarthermie, Fotovoltaik, Wärmepumpen, Biomasse/Biogas, Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserkraft und selbstverständlich auch aus Windkraft grundsätzlich in Tirol möglich sein muss“, betont Vize-LUA Walter Tschon.
Er sagt aber auch: „So wie das Burgenland nie ein Wasserkraftland sein wird, so kann auch in Tirol niemals die Energieerzeugung aus Windkraft eine wesentliche Rolle einnehmen!“
So wie das Burgenland nie ein Wasserkraftland sein wird, so kann auch in Tirol niemals die Energieerzeugung aus Windkraft eine wesentliche Rolle einnehmen!

Stv. Landesumweltanwalt Walter Tschon
Bild: Christof Birbaumer
Positionspapier nennt Rahmenbedingungen
In Abstimmung mit Experten aus allen möglichen Fachbereichen hat die Umweltanwaltschaft ein detailliertes, 25-seitiges Positionspapier für Windkraftbetreiber und Planungsbüros erstellt. Hier sind auch zahlreiche Ausschlusskriterien formuliert.
„Deshalb werden aus unserer Sicht nur wenige in Tirol derzeit anvisierte Projektideen die Genehmigungshürden schaffen und bei der Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten infrage kommen.“ Zudem müssten nicht der Ausbau, sondern zuerst Energieeinsparpotenziale oberste Priorität haben.
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